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Verfasst von: B. Janos am 20.07.2009 14:34
 


THEMA:  Doppelsteuerabkommen mit Deutschland (Erbschafssteuer)

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Liebe Experten!

 

Eine Erbschaft die vor der Abschaffung der Erbschaftssteuer gemacht wurde, ist voll Steuerpflichtig.

2 Monate vor der Abschaffung wurde eine Erbschaft gemacht, bei der der Erblasser Deutscher und der Erbe Österreicher ist.

Galt zu der Zeit noch das Doppelsteuerabkommen mit Deutschland oder muss nun sowohl in Deutschland als auch in Österreich Steuer bezahlt werden?

 

Soweit mir bekannt ist, galt zwischen dem aufkündigen des Doppelsteuerabkommen und der tatsächlichen Abschaffung der Erbschaftssteuer eine Übergangsfrist.

Können Sie mir darüber genaueres sagen?

Wenn es eine Übergangsfrist gab, in welchem Land wird dann die Erbschaftssteuer erhoben?

 

Vielen Dank und Grüße,

B. Janos

Verfasst von: WMT am 20.07.2009 16:43
 


THEMA:  RE: Doppelsteuerabkommen mit Deutschland (Erbschafsste
Lieber Herr Janos! Zu Ihrer Frage habe ich leider nur folgenden abgesicherten Informationsstand: https://www.bmf.gv.at/Presse/7348.htm Logisch würde mir erscheinen, dass aufgrund der bezeichneten Sondervereinbarung bei Erbanfällen bis 31. Juli 2008 die Wirkungen des alten DBA Schenkungssteuer eintreten sollten. Eine Rückfrage beim zuständigen Finanzamt könnte Licht in die Sache bringen. Mit freundlichen Grüßen, Mag. Manfred Takacs www.stb-takacs.at
Verfasst von: B. Janos am 21.07.2009 10:30
 


THEMA:  RE: Doppelsteuerabkommen mit Deutschland (Erbschafsste
Lieber Herr Mag. Takacs! Danke für Ihre Antwort. Laut zuständigem Finanzamt soll ein entsprechender Gesetzesentwurf vorliegen, welcher Doppelbesteuerung im genannten Zeitraum ausschließt. Dieser sei jedoch noch nicht ratifiziert. Bleibt wohl nur abzuwarten und zu hoffen, dass dies bald gemacht wird. Mit freundlichen Grüßen, B. Janos
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