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Liebe Experten!
Eine Erbschaft die vor der Abschaffung der Erbschaftssteuer gemacht wurde, ist voll Steuerpflichtig.
2 Monate vor der Abschaffung wurde eine Erbschaft gemacht, bei der der Erblasser Deutscher und der Erbe Österreicher ist.
Galt zu der Zeit noch das Doppelsteuerabkommen mit Deutschland oder muss nun sowohl in Deutschland als auch in Österreich Steuer bezahlt werden?
Soweit mir bekannt ist, galt zwischen dem aufkündigen des Doppelsteuerabkommen und der tatsächlichen Abschaffung der Erbschaftssteuer eine Übergangsfrist.
Können Sie mir darüber genaueres sagen?
Wenn es eine Übergangsfrist gab, in welchem Land wird dann die Erbschaftssteuer erhoben?
Vielen Dank und Grüße,
B. Janos
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