Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Michael Stix am 24.07.2009 08:43
 


THEMA:  Freier Dienstvertrag vs Neuer Selbständiger

Ich arbeite als Trainer in der Erwachsenenbildung derzeit mit einem Freien Dienstvertrag.

Hier nun meine Frage was ist steuerlich gesehen besser Freier Dienstvertrag oder Neuer Selbständiger?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 24.07.2009 09:00
 


THEMA:  RE: Freier Dienstvertrag vs Neuer Selbständiger
Für beide gilt der selbe Steuersatz.Aber erfahrungsgemäß akzeptiert das Finanzamt beim beim neuen Selbständigen mehr Betriebsausgaben
Verfasst von: Gast am 24.07.2009 09:00
 


THEMA:  RE: Freier Dienstvertrag vs Neuer Selbständiger
Lieber Herr Stix, Steuerlich bedeutet es für Sie keinen Unterschied ob Sie auf freien Dienstvertrag oder als Neuer Selbständiger tätig sind, denn beide male errichten Sie eine Einnahmen-Ausgabenerklärung und geben den Gewinn in der Einkommensteuererklärung an. Achten Sie bitte darauf (!!!) dass Sie die Einkünfte des freien Dienstvertrages in die Einkünfte, die bereits nach § 109 gemeldet wurden eintragen (im Formular E1a, KZ 9050), da es sonst zu einer doppelten Versteuerung kommen könnte! Unterschiede bestehen in der Sozialversicherung, da Sie als freier Dienstnehmer in der Gebietskrankenkasse und als Neuer Selbständiger in der gewerblichen Sozialversicherung versichert sind. Dadurch sind die Beiträge verschieden (für Sie günstiger ist die Gebietskrankenkasse) und die daraus resulierten Leistungen (z.B. in der Gebietskrankenkasse haben Sie bei den Kassenärtzen keinen Selbstbehalt). Für den Dienstgeber ist es teurer, wenn er Sie als freien Dienstnehmer beschäftigt, allerdings besteht oft das Problem, dass "neue Selbständige" von der Sozialversicherung in "freie Dienstnehmer" rückreklamiert werden, weshalb in der Praxix oft sicherheitshalber diese Variante gewählt wird. Und im Bereich des Erwachsenentrainings gibt es schon ettliche Judikatur dazu, dass dies als freies Dienstverhältnis an zu sehen ist. Wenn Ihnen diese Information hilfreich war, dann freue ich mich über eine positive Bewertung (Bilanzbuchhalter). mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Verfasst von: Michael Stix am 24.07.2009 11:53
 


THEMA:  RE: Freier Dienstvertrag vs Neuer Selbständiger
Herzlichen Dank mal für die prompten Antworten
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.86 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.