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Verfasst von: WilliamW am 24.07.2009 08:54
 


THEMA:  2 Unternehmen - gemeinsam Strom, DSL & Telefon

Hallo,

können zwei Unternhemen gemeinsam Strom und DSL/Telefon nutzen? Zum Bsp. indem Unternehemen A die DSL/Telefonrechnung und Unternehmen B die Stromrechnung zahlt. (beide Unternehmen sind im selben Gebäude ansässig und arbeiten als Familienbetrieb zusammen)

Muß man dabei Steuerrechtlich etwas beachten?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 24.07.2009 09:02
 


THEMA:  RE: 2 Unternehmen - gemeinsam Strom, DSL & Telefon
Das ist möglich.Das eine Unternehmen muß dann jeweils an das andere eine Rechnung über die anteiligen Strom bzw. Telefonkosten legen.
Verfasst von: Gast am 24.07.2009 09:03
 


THEMA:  RE: 2 Unternehmen - gemeinsam Strom, DSL & Telefon
Lieber Herr WilliamW, Ja, das ist durchaus möglich. Am elegantesten ist es, wenn es einen Vertrag untereinander gibt und einer dafür die Rechnung über den Anteil an den anderen stellt. Steuerlich wäre nur dann etwas zu beachten, wenn es sich um unterschiedliche Umsatzsteuerfaktoren in den Betrieben handelt - also z.B. ein Kleinunternehmer und ein Regelbesteuerter. Darauf ist auch zu achten, dass hier zu üblichen Preisen verrechnet wird, damit keine Gewinnverschiebung unterstellt werden kann. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Verfasst von: WilliamW am 24.07.2009 09:33
 


THEMA:  RE: 2 Unternehmen - gemeinsam Strom, DSL & Telefon
Danke für die schnellen Antworten :) Wie gesagt, es ist ein Familienbetrieb, ein Unternehmen davon ist ein Klein/einzelunternehmen und das zweite ein Einzelhandelsgeschäft mit zwei Angestellten. Die Rechnungen für Strom bzw. DSL/Telefon sind etwa gleich hoch. Muß man zwingend eine Rechnung schreiben, oder reicht es, wenn jedes Unternehmen eine übernimmt? Unternehmen A hätte dann z. Bsp. keine Stromrechnung, weil Unternhmen B ihm den Strom zu Verfügung stellt. Umgekehrt wäre es das gleiche mit DSL/Telefon.
Verfasst von: Gast am 24.07.2009 10:09
 


THEMA:  RE: 2 Unternehmen - gemeinsam Strom, DSL & Telefon
Lieber Herr WilliamW, Nachdem ein Unternehmen ein regelbesteuertes - also mit dem Recht auf Vorsteuerabzug - ist, ist es erforderlich, dass die Rechnung auch auf dieses Unternehmen lautet. Sonst würden Sie den Vorsteuerabzug verlieren. Wenn Sie Aufwendungen in Ihrer Betriebsabrechnung haben, die NICHT für den Betrieb sind, ann sind diese auch keine Betriebsausgaben. Daher würde ich Ihnen schon empfehlen die Verrechnung an den jeweils anderen Betrieb durch zuführen. Da es dabei nun vermutlich um ca. 10 Rechnungen im Jahr geht, ist der Aufwand nicht so gewaltig, Sie gewinnen aber dabei im Gegenzug die Sicherstellung des Vorsteuerabzuges und die Sicherstellung der Betriebsausgabe als solches. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis,MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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