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Verfasst von: Christian am 25.07.2009 14:23
 


THEMA:  Als Angestellter nebenbei etwas dazuverdienen

Schönen Nachmittag,

ich hätte da mal eine Frage bezüglich Nebenverdienst.

 

Ich befinde mich in einem festen Dienstverhältnis (Vetragsbediensteter) und würde jetzt nebenbei für eine Firma eine Webseite erstellen.
Wie sieht es den da mit Rechnung/Honorarnote aus? - Was muss ich beachten, was darf ich?

Ich habe schon des öfteren gelesen dass ich im Jahr einen gewissen Betrag dazuverdienen darf den ich nirgends deklarieren muss  und keine Steuern dafür zahlen muss.

Wenn ich jetzt so eine Honorarnote stelle, hat das Nachteile für die Firma der ich sie ausstelle - steuerlich oder so?

 

MfG
Christian

Verfasst von: Gast am 25.07.2009 15:46
 


THEMA:  RE: Als Angestellter nebenbei etwas dazuverdienen
Lieber Christian! Neben einer unselbständigen Beschäftigung (Dienstverhältnis) können bis zu € 730,- (Veranlagungsfreibetrag) dazuverdient werden, ohne dafür Einkommensteuer zu bezahlen. Dieser Betrag muss auch nicht deklariert werden. Sind die Nebeneinkünfte höher so vermindert sich dieser „Veranlagungsfreibetrag“ um jenen Betrag, um den die Nebeneinkünfte den Betrag von € 730,-- übersteigen. (zB. Nebeneinkünfte € 800,--, Veranlagungsfreibetrag nur mehr € 660,--). Ab einen Nebenverdienst von mehr als 730,-- ist auch eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Die Honorarnote kann ihr Kunde steuerlich geltend machen, die Anschaffungskosten einer Website sind steuerlich auf 3 Jahre zu verteilen. Für die steuerliche Abzugsfähigkeit benötigt ihr Kunde eine ordnungsgemäße Rechnung. Bezgl. ordnungsgemäßer Rechnung siehe auch www.steuerberatung.unternehmerweb.at Bitte beachten Sie aber, dass Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, da Sie als Kleinunternehmer gelten. Mit freundlichen Grüßen Natalie Hintner
Verfasst von: Christian am 25.07.2009 16:49
 


THEMA:  RE: Als Angestellter nebenbei etwas dazuverdienen
Ist als ordnungsgemäße Rechnung ebenfalls eine Honorarnote zu sehen? Oben schreiben Sie dass eine Honorarnote steuerlich geltend gemacht werden kann, weiter unten aber von einer Rechnung? Danke. Mit freundlichen Grüßen Christof Hausladen
Verfasst von: Gast am 26.07.2009 05:23
 


THEMA:  RE: Als Angestellter nebenbei etwas dazuverdienen
Für die Begriffe Rechnung und Honorarnote sind in der steuerlichen Behandlung keine Unterschiede.
Verfasst von: Peter L. am 31.10.2009 23:18
 


THEMA:  RE: Als Angestellter nebenbei etwas dazuverdienen
Was muss den jetzt auf so einer Honorarnote alles oben stehen? Mein Name + Anschrift Name + Anschrift des Kunden Ort, Datum fortlaufende Rechnungsnummer (oder muss ich hier Honorarnotennummer schreiben?) geleisteten Diens (Stk., Stk. Preis, Gesamtpreis) Hinweis dass alle Beträge ohne Ust. sind. Dann habe ich noch den Satz "Bitte um Überweisung auf..." Dürfte ich auf diese Honorarnote auch ein Logo von mir draufgeben, oder sieht das dann zu gewerbsmäßig aus? Lg Peter L.
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