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Verfasst von: gerhard am 27.07.2009 08:44
 


THEMA:  verschiedene freie dienstverträge

Ich bin derzeit in einem 40Stunden, fixen dienstverhältnis. nebenbei hab ich einen freien dienstvertrag.dazu brauch ich weder auto noch büro, das ich absetzen könnte.

Ab september bin ich nur mehr zu 20 Stunden fixangestellt und auch der freie dienstvertrag fällt weg, da ich eine ausbildung beginne, für die ich zeit und geld investiere. da brauch ich dann das auto häufig. nächstes jahr werd ich dann mit freien dienstvertrag wieder einkünfte haben, der arbeitsinhalt ist aber ein völlig anderer wie beim vorigen freien dienstvertrag. als, die beiden freien dienstverträge sind völlig verschiedener arbeitinhaltes.

nun die frage: darf ich die auto-kosten (und auch computer) für heuer absetzen, obwohl ich es  (sie) eigentlich für den bestehenden freien dienstvertrag nicht brauche? oder darf ich das erst nächstes jahr. denn die diesjährigen ausgaben sind ursächlich erst mit den einnahmen nächsten jahres verbunden.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 27.07.2009 10:16
 


THEMA:  RE: verschiedene freie dienstverträge
Sie dürfen die Autokosten u.eventuell auch Taggelder etc. schon heuer absetzen, weil diese der Ausbildung zuzurechnen sind und diese abzugsfähig ist.
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