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Verfasst von: hart am 28.07.2009 12:04
 


THEMA:  Verrechnung einer Auslandsleistung

Ich hätte zum Thema Leistungen im Ausland eine Frage:

Ein österr. Unternehmen erbringt an an zweites österr. Unternehmen eine Leistung, welche in Lettland erbracht wurde. Beide Unternehmen haben keinen Sitz oder Betriebsstätte im Ausland. Wie hat die Rechnung nun steuerlich auszusehen? Ich gehe davon aus, dass es eine nicht in Ö steuerbare Leistung ist? Wie verhält es sich mit dem Thema "Reverse Charge"? Vielen Dank im Voraus für die Bemühungen! Mfg, Hr. Hart

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 28.07.2009 15:27
 


THEMA:  RE: Verrechnung einer Auslandsleistung
Wenn es sich um eine Katalogleistung (§ 3a USTG)handelt, dann gilt die Leistung dort als erbracht, wo der Empfänger der Leistung seinen Sitz hat.Das wär in Ihrem Fall Österreich, daher mit österr. UST.
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