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Verfasst von: Marcel Pomper am 31.07.2009 06:06
 


THEMA:  Gehören Barauslagen versteuert?

Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte einen neuen Zweig in meinem Unternehmen einrichten, habe aber vorher noch eine Frage und zwar:
Mein Vorhaben soll sein, für Unternehmer, Privatleute,.. Edelmetalle kostengünstig zu besorgen und anzubieten. Jedoch werde ich nicht an den Einkauf und Verkauf verdienen, sondern will ich eine Vermittlungsprovision verrechnen. Das heißt wenn ich zB Edelmetall X für 2000 Euro für den Kunden besorgen muss, verrechne ich 200Euro Vermittlungsprovision. Natürlich muss ich aber das Edelmetall auf eigene Rechnung einkaufen und gebe es den Kunden dann weiter. Ich schreibe eine Rechnung mit dem Edelmetall und der Vermittlungsprovision. Nun meine Frage, da ich die Edelmetalle für jemanden anders einkaufe und nur an der Vermittlungsprovision verdiene, muss ich nun auf der Rechnung auch die 2000Euro mit der USt versteuern oder nur die 200Euro?
Da ich die 2000Euro ja 1:1 weiterverrechne und es eigendlich ja nur eine Barauslage ist.
Danke für Ihre Rückmeldung im Voraus!

Verfasst von: WMT am 31.07.2009 15:36
 


THEMA:  RE: Gehören Barauslagen versteuert?
Sehr geehrter Herr Pomper! Sie sprechen mit Ihrer Fragestellung die Differenz- oder Margenbesteuerung gem. § 24 UStG an. Sie schreiben, dass Sie die Edelmetalle - wenn auch auftragsbezogen - auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung ankaufen um sie dann ohne Aufschlag zu verkaufen und zusätzlich ihrem Kunden "Vermittlungsprovision" in Rechnung stellen? Damit scheinen die Merkmale des Handels (An- und Verkauf in eigenem Namen und auf eigene Rechnung) erfüllt. In § 24 UStG ist die Margenbesteuerung von Edelmetallen (gem. Positionen 7106, 7108, 7110 und 7112 der Kombinierten Nomenklatur) explizit ausgenommen, sodass für die Besteuerung des Handels mit Edelmetall allgemeine umsatzsteuerliche Grundsätze gelten müssten. Mit freundlichen Grüßen, Mag. Manfred Takacs www.stb-takacs.at
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