Verfasst von:
Philipp am
03.08.2009 07:08
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THEMA: Bankkonto bei Kleingewerbe |
Ich betreibe ein Kleingewerbe (Handel) mit Einnahmen-Ausgabenrechnung!
Bin ich verpflichtet, ein Koto zu habne bzw. muss ich bei einer Betriebsprüfung mein ganzes Privatgirokonto offenlegen? |
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Verfasst von:
Gast am
03.08.2009 08:20
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THEMA: RE: Bankkonto bei Kleingewerbe |
Sie sind nicht verpflichtet ein Bankkonto zu eröffnen. Wenn Zahlungen (Ein- wie Ausgänge) nachweislich über das private Girokonto geführt werden, ist es ratsam die Kontoauszüge auf Verlangen vorzulegen. |
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Verfasst von:
Gast am
03.08.2009 09:25
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THEMA: RE: Bankkonto bei Kleingewerbe |
Ich empfehle eine Trennung der Bankkonten in ein betriebliches und ein privates Bankkonto. Im Falle einer Prüfung müssen Sie nur das betriebliche Bankkonto vorlegen, gibt es aber nur ein Mischkonto (betrieblich & privat) dann muss dieses vorgelegt werden. |
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Verfasst von:
Philipp am
03.08.2009 10:04
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THEMA: RE: Bankkonto bei Kleingewerbe |
Danke für die raschen Antworten!
Auf Verlangen muss ich also nur die das Kleingewerbe betreffenden Bankbewegungen offenlegen, nicht aber den Rest?!
Danke und sonnige Grüße,
Philipp |
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Verfasst von:
Gast am
03.08.2009 11:08
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Verfasst von:
simone1 am
03.08.2009 19:49
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THEMA: finanzonline und arbeitnehmerveranlagung |
wie lange dauert es, bis finanzonline dei anträge bearbeite? haben die eine gewisse summe, ob der sie die anträge liegenlassen bzw. genauer überprüfen?
jedenfalls habe ich für meine freundinen und mich gleichzeitig die anträge per finanzonline bearbeitet. sie haben schon einen positiven bescheid. ich warte noch immer. hatte auch mehr gelten zu machen.
hat wer erfahrungen in diesem bereich? |
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Verfasst von:
Gast am
04.08.2009 04:38
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THEMA: RE: Bankkonto bei Kleingewerbe |
Liebe Frau Simone,
Es gibt verschiedene "Prüfziffern" beim Finanzamt und es kann durchaus sein, dass der Computer Ihren Akt zur Bearbeitung "ausgeworfen" hat, wobei er bei Ihrer Freunding am vollelektronischen Weg fertig bearbeitet wurde.
Gute Erfahrungen habe ich gemacht, wenn man das Finanzamt kurz anruft und nachfragt, dann wird der Akt zur Hand genommen und die offenen Fragen kurz geklärt - dann ist es meist auch schon erledigt. Manchmal brauchen Sie einfach Belege zum Nachweis - wie z.B. bei einmaligen höheren Kosten von Zahnärzten etc.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at |
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Verfasst von:
simone1 am
04.08.2009 21:27
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