Verfasst von:
Margarete am
04.08.2009 09:05
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THEMA: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung |
Guten Tag.
Wer darf eigentlich alles gewerblich die Buchhaltung und Abschlüsse (E/A-Rechnung) machen?
Darf die jeder machen, der sich halbwegs auskennt? |
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Verfasst von:
Gast am
10.08.2009 08:22
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THEMA: RE: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung |
Liebe Margarete,
ich konnte leider ihre Frage nicht ganz verstehe => meinen Sie, ob Sie als gewerblich tätiger Unternehmer Ihre eigene Einnhamen-Ausgabenrechnung selbst machen dürfen? ja, das dürfen Sie
oder meinten Sie, ob Sie als gewerblicher Buchhalter (die es ja nicht mehr gibt) für alle Gewerbetreibenden die Buchhaltung machen dürfen? Ja, bis zur Buchführungsgrenzen des UGB schon, nicht aber Bilanzen (sind den SBBs vorbehalten)
und nein, die darf nicht jeder machen der glaubt sich halbwegs aus zu kennen. Jeder darf für seinen eigenen Betrieb selbst die Buchführung/EAR machen. für andere darf man nur tätig werden, wenn man die entsprechenden Prüfungen, Nachweise und Berechtigungen erworben hat und diese durch die Paritätische Kommission bestätigt wurden.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at |
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Verfasst von:
Margarete am
12.08.2009 12:34
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THEMA: RE: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung |
Danke für die Antwort.
Selber für mich die EinnahmenAusgabenRechnung machen ist klar.
Ein Bekannter hat mir einen "Bekannten" empfohlen, der mir meine Abschlüsse machen kann.
Derjenige ist aber kein Buchhalter, sondern so eine Art Unternehmensberater und/oder Versicherungsmakler.
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