Verfasst von:
Julia am
12.08.2009 12:38
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THEMA: Rechnung, PC, Internet+Telefon |
Ich hätte eine Frage zur Abschreibung eines PCs als Lehrer. Ein wenig habe ich mich schon schlau gemacht. Ich ziehe von der Gesamtsumme 40% ab, den Rest teile ich auf 3 Jahre auf. Mein Problem ist, dass die Rechnung auf den Namen meines Freundes lautet, da er diese Dinge bestellt. Kann ich das jetzt geltend machen, da ich ja den PC verwende?
Meine 2.Frage betrifft Internet und Telefon. Ich habe gelesen, dass man die Anschlusskosten geltend machen kann, stimmt das? Wie funktioniert das dann mit den laufenden Kosten? Da muss ich wieder in berufliche Nutzung und Privatnutzung aufteilen - d.h. einmal angenommen, meine monatlichen Kosten sind 20,-, kann ich dann 10,- bei den Werbungskosten dazuschreiben? Geht dies auch, wenn die Rechnung nicht auf meinen Namen lautet?
Danke und lg, Julia |
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Verfasst von:
StB-BA Martin Müller am
13.08.2009 07:51
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THEMA: RE: Rechnung, PC, Internet+Telefon |
Frau Julia!
Nach äußerem Erscheinen ist grundsätzlich ihr Freund zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer. Ich gehe davon aus, die Anschaffung war für Sie gedacht und ist auch von Ihnen bezahlt worden, und der PC gehört zu keiner beruflichen/betrieblichen Tätigkeit Ihres Freundes, wo dieser bereits steuerlich verwertet wird. Die praktisch sichere Lösung wäre (die PC-Anschaffung wird wohl über € 150,-- betragen haben) -> Rechnungskorrektur anfordern unter Ausstellung auf Ihren Namen und Adresse. Von der Jahresabschreibung (Aufteilung auf 3 Jahre) können sie 60% steuerlich verwerten (ohne weiteren Nachweis). Bei den laufenden Internetkosten würde ich mich ebenso an die PC-Kosten-Aufteilung anlehnen. Der berufliche Anteil an den Telefonkosten kann idR nur geschätzt werden, wobei ich aus Erfahrung seitens des Finanzamts sagen kann, dass bei ihrer beruflichen Tätigkeit als Lehrerin max. 20-40% der laufenden Kosten als Werbungskosten abzugsfähig sein werden. Auch hier kommt es auf die Glaubhaftmachung eines höheren Anteils an. Wenn Sie die Anschlusskosten ansprechen, dann können Sie diese Adaptierungskosten - sollten sie € 400,-- netto nicht übersteigen - im Umfang der beruflichen Nutzung (siehe Telefon, Internet) sofort voll absetzen.
Bei den lfd. Telefonkosten kann idR nicht davon ausgegangen werden (Dauerschuldverhältnis), dass eine Nutzung durch Sie erfolgt, wenn die Rechnung auf Ihren Freund lautet.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen!
mfG Martin Müller |
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