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Verfasst von: Martin am 12.08.2009 14:51
 


THEMA:  Selbständig, doch kurzfristig im Ausland fest angestellt

Hallo,

ich bin Einzelunternehmen im EDV Gewerbe mit Gewerbe und Hauptwohnsitz in Österreich. Wenn ich nun für 3 Monate in Frankreich eine fixe Anstellung annehme (befristeter Vertrag), muss ich das Einkommen dann nur in Frankreich, nur in Österreich oder in beiden Ländern versteuern?

Der Arbeitgeber ist eine Art Internationale Organisation, wobei man bei 3-monatigen Verträgen laut Auskunft der Firma in Frankreich steuerpflichtig ist - obwohl das nicht wirklich zu tragen kommt, da man immer unter der Freibetragsgrenze in Frankreich bleibt.

Doch zählt das nun zu meinem Einkommen in Österreich dazu?


Danke!

Martin

Verfasst von: Gast am 13.08.2009 10:12
 


THEMA:  RE: Selbständig, doch kurzfristig im Ausland fest ang
Lieber Martin, Das Gehalt wird nur einemal der Steuer unterzogen, allerdings ist nach dem DBA, das Gehalt in Österreich entweder für die Ermittlung des an zu wendenden Steuersatzes zu berücksichtigen (wobei der Betrag selbst nicht versteuert wird => Progressionsvorbehalt) oder es wird in Österreich versteuert und die in Frankreich bezahlte Steuer dagegen angerechnet (Anrechungsverfahren). Dazu muss am Jahresende ein kurzer Blick in das DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) geworfen werden um sich die Regelung zwischen Österreich und Frankreich diesbezüglich an zu sehen. Jedenfalls kann ich Sie beruhigen - es kommt zu keiner Doppelbelastung. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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