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Verfasst von: Karin am 12.08.2009 19:09
 


THEMA:  Vermietung Kleinunternehmerregelung

·         Kann die Wohnung nur vermietet werden, wenn wir beide als Vermieter aufscheinen (50/50) oder kann mein Mann auch alleine Vermieter sein, obwohl uns das Objekt jeweils zur Hälfte gehört? Ich bin nämlich Kinderbetreuungsgeldbezieher und fürchte sonst, dass ich das Geld verliere (arbeite auch noch Elternteilzeit)

 

·         Mein Mann hat Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit, über der Höchstbemessung – welche Beiträge für die Sozialversicherung fallen da noch an?

 

 

·         Können wir die Kleinunternehmerregelung anwenden? Die Einnahmen aus Vermietung liegen klar unter 22.000,- € allerdings mit dem Verdienst aus unselbstständiger Tätigkeit übersteigen wir diese Grenze dann schon – oder ist das getrennt zu behandeln

  Danke

Verfasst von: Gast am 12.08.2009 20:45
 


THEMA:  RE: Vermietung Kleinunternehmerregelung
Hallo! Grundsätzlich liegt eine Miteigentumsgemeinschaft vor, dh. die Einkünfte aus der Vermietung & Verpachtung werden je zu Hälfte Ihnen und ihrem Mann zugewiesen und sind in den jeweiligen Steuererklärungen zu versteuern. Eine Möglichkeit wäre ein Zuwendungsfruchtgenuss zugunsten ihres Mannes zu bestellen. Hier empfehle ich unbedingt eine Beratung beim Fachmann, weil die Thematik ziemlich komplex ist . Überschüsse aus der Vermietungstätigkeit fallen nicht unter die Sozialversicherungspflicht, es fallen daher für ihren Mann keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge an. Die Kleinunternehmerregelung kann für Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung auch angewendet werden, die Grenze beträgt € 30.000,--. Die Grenze ist nur auf die Tätigkeit aus V & V anzuwenden. Mfg Mag.(FH) Natalie Hintner
Verfasst von: Karin am 02.09.2009 20:35
 


THEMA:  RE: Vermietung Kleinunternehmerregelung
Wir werden vom Verzicht auf die Steuerbefreiung Gebrauch machen, da im Haus noch einige Arbeiten anstehen. Da mein Mann und ich gemeinsam vermieten, daher aber unsere Frage: Muss jeder von uns ein Formular U12 an das Finanzamt senden oder genügt es gemeinsam? Übrigens wie behandle ich die Vorsteuern vom Betriebskosten Akonto? Zu welchen Steuersatz unterliegen die Betriebskosten? Übrigens rechnen wir die tatsächlichen Kosten erst per 30. Juni ab, was mussen wir da beachten? Danke
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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