Hallo Experten!
Brauche dringend Hilfe!
Bei der Einkommenssteuererklärung 2008 wurden mir zuerst außergewöhnliche Belastungen von 36.655,- anerkannt, welche zu einem Steuerguthaben von 6.821,- führten.
2 Tage später bekam ich einen neuen Bescheid, welcher den ersten außer Kraft setzte, und die außergewöhnlichen Belastungen NICHT anerkannte.
Begründung:der Antritt einer Erbschaft ist ein Verhalten, zu dem sich der Erbe grundsätzlich freiwillig entschließt. Aufwendungen in Zusammenhang mit einem Erbanfall (Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen) sind demnach regelmäßig nicht zwangsläufig erwachsen und deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig.
Ausgangspunkt war der Tod meines Schwiegervaters, und der Tatsache, das der Bruder meiner Frau einen Erbteilverzicht unterschrieben hat, welcher aber erst rechtsgültig wurde, nach Bezahlung von damals ATS 500.000,-. Nach dem Tod meines Schwiegervaters wurde klar, das mein Schwiegervater dies dem Bruder zahlen hätte sollen, was aber zu Lebzeiten nicht geschah. Durch die Annahme des Erbes mit einer Überschuldung von ca. 48.000,- Euro (inkl. der 36.655,-) mußten wir natürlich diesen Betrag an den Bruder meiner Frau zahlen. (Um den Erbteilverzicht rechtsgültig werden zu lassen)
Ist in diesem Fall die Begründung des FA richtig, und wie muß mein Einspruch formuliert werden, um die außergewöhnlichen Belastungen wieder anerkannt zu bekommen?
ich danke schon im Voraus für rasche Antworten (Einspruchsfrist endet am 25.08.09) bzw. Hilfen
anhu |