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Verfasst von: anhu am 13.08.2009 21:01
 


THEMA:  Ablehnung Außergewöhnliche BelastungenF

Hallo Experten!

Brauche dringend Hilfe!

Bei der Einkommenssteuererklärung 2008 wurden mir zuerst außergewöhnliche Belastungen von 36.655,- anerkannt, welche zu einem Steuerguthaben von 6.821,- führten.

2 Tage später bekam ich einen neuen Bescheid, welcher den ersten außer Kraft setzte, und die außergewöhnlichen Belastungen NICHT anerkannte.

Begründung:der Antritt einer Erbschaft ist ein Verhalten, zu dem sich der Erbe grundsätzlich freiwillig entschließt. Aufwendungen in Zusammenhang mit einem Erbanfall (Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen) sind demnach regelmäßig nicht zwangsläufig erwachsen und deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig.

Ausgangspunkt war der Tod meines Schwiegervaters, und der Tatsache, das der Bruder meiner Frau einen Erbteilverzicht unterschrieben hat, welcher aber erst rechtsgültig wurde, nach Bezahlung von damals ATS 500.000,-. Nach dem Tod meines Schwiegervaters wurde klar, das mein Schwiegervater dies dem Bruder zahlen hätte sollen, was aber zu Lebzeiten nicht geschah. Durch die Annahme des Erbes mit einer Überschuldung von ca. 48.000,- Euro (inkl. der 36.655,-) mußten wir natürlich diesen Betrag an den Bruder meiner Frau zahlen. (Um den Erbteilverzicht rechtsgültig werden zu lassen)

Ist in diesem Fall die Begründung des FA richtig, und wie muß mein Einspruch formuliert werden, um die außergewöhnlichen Belastungen wieder anerkannt zu bekommen?

ich danke schon im Voraus für rasche Antworten (Einspruchsfrist endet am 25.08.09) bzw. Hilfen

anhu

Verfasst von: Gast am 14.08.2009 07:14
 


THEMA:  RE: Ablehnung Außergewöhnliche Belastungen
Liebe(r) Anhu, Ich fürchte, dass Sie hier wenig ausrichten können, denn für eine außergewöhnliche Belastung ist erforderlich, dass Ihnen die Ausgaben zwangsläufig entstehen. Im Erbschaftsfall hätten sie aber die rechtliche Möglichkeit gehabt, sich der Erbschaft zu entschlagen, dh. die Erbschaft nicht an zu nehmen, dann wären Ihnen daraus keine Kosten erwachsen. Dass Sie sich natürlich moralisch verpflichtet fühlen, diese Last zu übernehmen, ist sehr löblich, aber steuerlich aus meiner Sicht nicht relevant - leider. oder hat einer meiner Kollegen da noch einen anderen Ansatzpunkt? mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Verfasst von: anhu am 14.08.2009 08:53
 


THEMA:  RE: Ablehnung Außergewöhnliche Belastungen
Liebe Frau Hochweis! Danke schon mal für die rasche Antwort. Ich habe bei einem anderen Fall in diesem Forum schon gelesen, das es die Begründung "soziale Stellung", oder so ähnlich gibt!?? Vielleicht hat einer Ihrer Kollegen noch eine Lösung für uns! danke nochmals anhu
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