Verfasst von:
Bludenz69 am
17.08.2009 11:27
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THEMA: USt bei Mieteinnahmen von Studenten? |
ich beabsichtige ein Haus von 2 Studenten (2 Kinder des verstorbenen Besitzers) zu mieten.
Miete: 800 Euro+Ust...Da beide doch Studenten sind und kein Einkommen haben unterliegt das Mietverhältnis doch nicht der USt Regelung, oder täusche ich mich?...welche Grenzen gibt es?
MfG |
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Verfasst von:
Gast am
17.08.2009 13:34
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THEMA: RE: USt bei Mieteinnahmen von Studenten? |
Hallo!
Die Vermietung zu Wohnzwecken unterliegt dem ermäßigten Ust-Satz von 10%. Wenn die 2 Studenten auf die Kleinunternehmerregelung (freiwillig, bei Umsatz < 30.000/Jahr) verzichtet haben, dann müssen sie 10% USt. in Rechnung stellen. Haben die 2 Studenten mit dem Vermietungsobjekt mehr als € 30.000,-- Umsatz pro Jahr, dann müssen sie sowieso 10% Ust. in Rechnung stellen. Eine Miete mit USt. ist daher möglich. Das Einkommen der Studenten ist dabei unerheblich.
Mfg
Natalie Hintner |
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Verfasst von:
Gast am
17.08.2009 13:35
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THEMA: RE: USt bei Mieteinnahmen von Studenten? |
Lieber Forumsteilnehmer,
Wenn die Mieteinnahmen die einzigen Erlöse sind, dann könnte diese "Vermietergemeinschaft" bis zu einem Umsatz von EUR 30.000,-- pro Jahr umsatzsteuerfrei vermieten. Allerdings können sie auch zur Umsatzsteuer optieren und dies ist jedenfalls dann günstiger, wenn relevante Vorsteuern anfallen, da diese üblicherweise 20 5 betragen, die Umsatzsteuer in der Vermietung aber nur 10 % beträgt - somit ist dies - jedenfalls für den Vermieter - ein deutlicher Vorteil.
Als Mieter können Sie das diesbezüglich nicht beeinflussen - aber nachfragen schadet sicherlich auch nichts.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at |
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