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Verfasst von: Manuel am 17.08.2009 12:10
 


THEMA:  Wohnsitz Österreich-möglicher Arbeitgeber Spanien

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe nun die möglichkeit bei einer spanischen Firma arbeiten zu beginnen.

Habe die Möglichkeit auf selbstständiger Basis (provisions Orientiert) oder als angestellten Basis zu arbeiten.

Arbeitsplatz wäre Österreich; Homeoffice; keine offizielle Niederlassung der Firma

Leider hab ich keine Ahnung wie es steuerrechtlich aussieht wenn ich in Spanien angestellt werde (Pension, Kranken, Unfallversicherung).

Muss der Arbeitgeber mich nach Österreichischen Gesetz entlohnen??

Wäre dankebar für steuerlich Tipps bzgl. selbstständig oder angestellt

Verfasst von: Gast am 17.08.2009 13:39
 


THEMA:  RE: Wohnsitz Österreich-möglicher Arbeitgeber Spanie
Lieber Forumsteilnehmer, Wenn die spanische Firma Sie in Österreich anstellt, dann brauchen Sie in Österreich ein Lohnbüro. Die Steuernummer entsteht dann dort, wo dieses Lohnbüro seine Niederlassung hat. Es fallen - da keine Betriebsstätte in Österreich ist - keine Kommunalsteuer und kein Dienstgeberzuschlag an. Sie zahlen für Ihr Einkommen damit in Österreich ganz normal Lohnsteuer, sind in Österreich versichert und auch der Dienstgeber zahlt in Österreich seinen Dienstgeberanteil zur Versicherung. Wir haben damit sehr viel Erfahrung - machen dies bereits für belgische und deutsche Unternehmen, und stehen daher dafür gerne zur Verfügung. Idealerweise führen wir auch gleich die Überweisung durch, damit sich das ausländische Unternehmen nicht durch Fristen und ausländische Überweisungsregelungen kämpfen muss. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Verfasst von: Gast am 17.08.2009 13:41
 


THEMA:  RE: Wohnsitz Österreich-möglicher Arbeitgeber Spanie
... und da habe ich noch vergessen: Der Kollektivvertrag gilt nicht für Sie, da das Unternehmen keinen Betriebssitz in Österreich hat und nicht Kammermitglied ist. Daher sollte im Dienstvertrag darauf geachtet werden, dass dort das Jahresgehalt auf 14 Teile aufgeteilt wird, damit Sie nicht auf die Begünstigung der Sonderzahlungen verzichten müssen - diese sind nämlich in den Kollektivverträgen geregelt. Falls im Dienstvertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt österreichisches Arbeitsrecht. Und falls Ihnen diese Informationen geholfen haben, dann freue ich mich über eine positive Bewertung (in der Rubrik Selbständiger Bilanzbuchhalter). Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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