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Verfasst von: Stefanie am 17.08.2009 17:51
 


THEMA:  Kinderbetreuungsgeld und Zuverdienstgrenze und komplizierter Sachverhalt

Folgende Situation:

Mutter geht 3 Monate in Karenz und bezieht Kinderbetreuungsgeld. Während der 3 Monate übt sie nebenbei eine selbstständige und eine unselbstständige Tätigkeit aus. Zusammen muss sie unter den ~16.000€ Zuverdienst bleiben.

Die Berechnung der unselbstständigen Tätigkeit ist klar.

Die Berechnungsmodalitäten der selbstständigen Tätigkeit sind jedoch unklar. Was wird für die Berechnung des Gewinns herangezogen (Einnahmen/Ausgaben Berechnung, Kleinstunternehmen)? 3/12 des Jahresgewinns oder der tatsächliche Gewinn in genau den 3 Monaten?

Wäre der tatsächliche Gewinn in den 3 Monaten nicht leicht "manipulierbar" indem zB alle Ausgaben genau auf die 3 Monate verlegt werden.

So könnte auch ein "negativer" Gewinn rauskommen, der dann vom Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis abgezogen werden kann?

Verfasst von: Gast am 18.08.2009 06:58
 


THEMA:  RE: Kinderbetreuungsgeld und Zuverdienstgrenze und kom
Liebe Stefanie, Bei unterjährigem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes ist eine Zwischenbilanz bzw. eine Zwischenabrechnung zum Stichtag zu erstellen. Die im Bezugszeitraum angefallen Einkünfte sind anschließend auf einen Jahresbetrag umzurechnen. Die betrieblichen Einkünfte sind um die im Kalenderjahr vorgeschriebenen bzw. bezahlten Sozialversicherungsbeträge zu erhöhen. Die Berechnung ist für jede Einkunftsart (gewerbliche Tätigkeit, Verpachtung ...) gesondert durchzuführen. Anschließend sind die Einkunftsarten zu addieren. Überschreitet der so ermittelte Zuverdienst die erlaubte Zuver-dienstgrenze, ist das Kinderbetreuungsgeld entsprechend zurückzuerstatten. So wie Sie schreiben, man kann beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner den Zuverdienst durch Verschieben von Einnahmen bzw. durch Vorauszahlungen von Betriebsausgaben relativ leicht beeinflussen - wichtig ist eine sorgfältig geführte Buchhaltung! Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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