Verfasst von:
Herbert am
18.08.2009 12:28
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THEMA: Einkommenssteuerpflicht |
Hallo,
folgende Situation:
Ich bin als Arbeitnehmer bei einem Unternehmen neben dem Studium zu 20 Stunden eingestellt.. Nun komme ich knapp über die Zuverdienstgrenze wenn ich mit 20 Stunden weiterarbeiten wuerde, aus diesem Grund schlaegt die Firma vor, dass ich nur 15 Stunden arbeite und 5 Stunden ueberstunden pro woche mache. Naechstes Jahr kann ich mir entweder Zeitausgleich oder eben auszahlen lassen,... Werden dann die 5 Stunden Einkommenssteuerpflichtig rueckwirkend fuer 2009? weil 2010 komm ich sowieso ueber die zuverdiensgrenze familienbeihilfe
lg
herbert |
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Verfasst von:
Gast am
19.08.2009 07:27
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THEMA: RE: Einkommenssteuerpflicht |
Lieber Herbert,
Ich nehme an es geht um die Zuverdienstgrenze für das Kindergeld?
Grundsätzlich ist es so, dass die Firma die Mehrleistung schon erst später auszahlen kann, steuerlich besteht ja das "Zuflussprinzip", daher ist es für die Lohnsteuer erst dann relevant, wenn diese ausbezahlt werden.
Wenn es aber um die Sozialversicherung - und eben um das Kindergeld - geht, dann ist Vorsicht geboten, denn in der Sozialversicherung gilt das "Anspruchsprinzip" - das bedeutet, wenn Sie freiwillig verschieben und damit eigentlich den Anspruch ja schon hätten, dann wäre das bereits SV-pflichtig und somit im laufenden Jahr in der Beitragsgrundlage, die dann ja für die Kindergeldberechnung-Zuverdienst mit herangezogen wird.
Wenn der Dienstgeber aber nicht so abrechnet sondern SV erst bei der Auszahlung abrechnet, wovon ich ausgehen würde, und im Prüfungsfall diese freiwillige Verschiebung nicht auffällt, dann hätten sie damit vielleicht Glück.
Genau so verhält es sich, wenn Sie ihre persönliche Familienbeihilfe meinen.
Wobei ich immer wieder plädieren muss, dass es sich dabei um eine Sozialleistung handelt, die von uns allen Steuerzahlern bezahlt wird, und daher doch sehr an eine ordnungsgemäße Abrechnung appelliere, denn hier geht es nicht mehr um Gestaltung. (=> Moralappostel on)
Vielen Dank für Ihr Verständnis
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at |
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Verfasst von:
Herbert am
19.08.2009 07:33
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THEMA: RE: Einkommenssteuerpflicht |
Zuverdienstgrenze Familienbeihilfe ja.
Nja es geht hier vorallem um ueberstunden, da gibts monate mit mehr, und monate mit weniger und ich entscheide erst spaeter ob zeitausgleich oder anders,...
Somit wuerde der Arbeitgeber die Sozialversicherung auch erst dann bezahlen wenn er die Ueberstunden ausbezahlt, da er ja davor noch nicht weis wieviele ich konsumiere.
Zur Sozialleistung.
Selbstverständlich. Es geht mehr darum ob ich eben jetzt aufhoere, somit nicht mehr arbeite oder noch arbeiten kann. Wenn ich die Familienbeihilfe verlieren wuerde waere die Arbeit ein Minusgeschaeft.
lg |
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Verfasst von:
Gast am
19.08.2009 14:19
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