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Verfasst von: Ivana am 20.08.2009 11:49
 


THEMA:  reverse charge vs. Privatanteil bei E/A-Rechnung

Hallo,

ich bin KU mit UID und möchte zum ersten mal mit UID im Ausland einkaufen (Tschechien). Ich habe in CZ meinen Notebook (in CZ gekaufter noch vor meiner Firma) im Service und möchte die Rechnug auf meine UID ausstellen lassen, damit ich keine MWSt. zahlen muss, doch in meiner E/A-Rechnung werde ich beim Buchen des Belegs einen Privatanteil geltend machen. Kann ich in solchem Fall überhaupt vom tschechischen Verkäufer verlangen, dass er mir die Summe ohne MWSt. verrechnet, wenn nur die Hälfte des Preises in die E/A-Rechnung kommt?

 

Für ihre Antwort danke ich im Voraus und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Ivana Kulhankova

 

Verfasst von: Gast am 21.08.2009 07:59
 


THEMA:  RE: reverse charge vs. Privatanteil bei E/A-Rechnung
Liebe Frau Kulhankova, Ja, Sie können unter Vorlage Ihrer UID-Nummer das Notebook im Ausland umsatzsteuerfrei reparieren lassen. Die Kosten werden zu 100 % als Betriebsausgabe verbucht mit Erwerbsumsatz und -vorsteuer. Den Privatanteil der Kosten sellen Sie als Eigenverbrauch ein und dieser ist umsatzsteuerpflichtig und wird in der UVA als solcher ausgewiesen. Damit fließt quasi die "zuviel abgezogene Vorsteuer" über diesen Umweg wieder an den Staat zurück. Und wenn Ihenn diese Information geholfen hat, dann freue ich mich über eine positive Bewertung (Register Bilanzbuchhalter) - Danke. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Verfasst von: Ivana am 21.08.2009 08:52
 


THEMA:  RE: reverse charge vs. Privatanteil bei E/A-Rechnung
Besten Dank für Ihre Antwort und Hilfe, ich möchte noch zusätzlich zu meinem ersten Beitrag fragen, ob ich vielleicht doch den ganzen Betrag als Firmenausgabe verbuchen könnte, da wir im Haushalt, wo ich arbeite (Übersetzerin mit Gewerbeschein), einen Laptop (gerade im Service in CZ) und einen PC haben. Am Laptop arbeite ich, der PC gehört meinem Freund, doch am Laptop schauen wir z.B. auch Filme an, speichern Fotos usw. Kann ich im solchen Fall den Laptop, den ich aber nicht in Firmenbesitz übernommen habe (schon vor meiner Firma gekauft) und an dem ich mein Gewerbe ausführe, vor FA als Dienstlaptop bezeichnen und den PC als privat und dadurch auch alle mit dem Laptop zusammenhängenden Ausgaben ohne Privatanteil verbuchen? Danke noch ein mal für Ihre Hilfe und wünsche schönen Tag! mfg Ivana Kulhankova
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 27.08.2009 15:38
 


THEMA:  RE: reverse charge vs. Privatanteil bei E/A-Rechnung
Möglich ist alles, aber vielleicht können Sie im Gegenzug für den Privatanteil vom Laptop einen Anteil vom PC geltend machen?
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