Verfasst von:
Thomas Lamprecht am
20.08.2009 15:55
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THEMA: Darlehen einer Eigentumswohnung |
Guten Tag,
eine zweite Frage hätte ich noch.
Im Jahr 2006 habe ich eine Eigentumswohnung gekauft (gebraucht) und dafür ein Darlehen aufgenommen. Unter welchen Umständen sind die Zinsbelastungen absetzbar?
Vielen Dank!
mfg
Lamprecht Thomas |
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Verfasst von:
office@wt-hintner.at am
23.08.2009 14:41
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THEMA: RE: Darlehen einer Eigentumswohnung |
Sehr geehrter Herr Lamprecht!
die Kosten der Anschaffung eines fertigen Eigenheimes von einem nicht nach § 18 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG begünstigten Bauträger (zB gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsvereinigung) stellen keine Sonderausgaben dar, die Zinsen sind daher nicht absetzbar.
Es können aber Ausgaben für die Sanierung von Wohnraum als Sonderausgaben abgesetzt werden, wenn es sich um Instandsetzungs- bzw. Herstellungsaufwand. (zB Austausch aller Fenster samt Rahmen, Austausch aller Türen samt Türstock, Austausch von Zwischendecken , Austausch von Unterböden usw.)
Achtung: Ausgaben zur Wohnraumschaffung und –sanierung sind Topfsonderausgaben. Diese „Topf-Sonderausgaben“ sind insgesamt bis zu einem persönlichen Höchstbetrag von 2.920 € jährlich abzugsfähig. Sonderausgaben innerhalb des Höchstbetrages werden nur im Ausmaß eines Viertels steuerwirksam.
Mfg
Natalie Hintner
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