Hallo,
ich bin unternehmer und vorsteuerabzugsberechtigt. desweiteren führe ich eine Einnahmen/Ausgabenrechnung.
nun ist folgender fall aufgetreten:
ich habe beim grosshändler in deutschland waren bezogen = innergemeinschaftlicher erwerb.
einen teil dieser waren verwende ich allerdings als vorführgeräte - diese möchte ich als geringwertige wirtschaftsgüter sofort abschreiben (da sie unter 400 EUR netto liegen).
bisher hatte ich geringwertige wirschaftsgüter so verbucht:
2800 bank / 7020 AfA par. 13 EStg. ( geringw. wirtschaftsgüter)
bzw. den innergemeinschaftlichen erwerb:
2800 bank / 5050 wareneinkauf innergem. erwerb 20%
wie verbuche ich nun die geringwertigen wirtschaftsgüter beim innergemeinschafltichen erwerb?
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