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Verfasst von: Peter Kurz am 23.08.2009 17:27
 


THEMA:  Gesellschafter

Liebes Forum!

Ich bin bei einer GmbH zu 50% beteiligt und habe nun folgende Fragen:

1. Sind die Bezüge von der GmbH Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit?

2. Kann ich mittels Einnahmen- Ausgabenrechnung oder auch mit der Basispauschalierung mein

steuerpflichtiges Einkommen berechnen?

3. Wo werden diese Beträge in der Einkommensteuer erfasst?

Wäre für Antworten sehr dankbar!

LG

Peter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfasst von: Gast am 23.08.2009 17:46
 


THEMA:  RE: Gesellschafter
Hallo Peter! Wenn Sie Geschäftsführer sind und einen GF-Bezug beziehen dann gelten folgend Aussagen: 1. Ja, es liegen Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit im Sinne § 22 Z.2 EStG vor, weil der Anteil am Stammkapital mehr als 25% beträgt. 2. Ja, das Einkommen kann entweder mittels E-/A-Rechung od. mit der Basispauschalierung ermittelt werden. Die Basispauschalierung ist eine Form der E-/A-Rechnung, für Gesellschafter-GF beträgt dies 6 % v. den Einnahmen (=GF-Bezüge). 3. Als Gesellschafter-Geschäftsführer mit einem GF-Bezug müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben (Formular E1 + E1A). Die Einkünfte unterliegen dem normalen ESt-Tarif. Sind Sie keine Geschäftsführer und halten sie den 50%igen Kapitalanteil im Privatvermögen gilt folgendes: Wenn die GmbH eine Ausschüttung an die Gesellschafter beschließt, dann haben Sie im Zeitpunkt des Zufluss Einkünfte aus Kapitalvermögen, welche aber mit 25% KESt. endbesteuert sind ,dh. bei der Auszahlung hat die GmbH KESt. einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Sie bekommen sozusagen nur 75% ausbezahlt. Diese Einkünfte sind nicht mehr in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen. MfG Mag.(FH) Natalie Hintner
Verfasst von: Gast am 24.08.2009 04:08
 


THEMA:  RE: Gesellschafter
Bei der Basispauschalierung können zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge abgesetzt werden.
Verfasst von: Peter Kurz am 24.08.2009 14:44
 


THEMA:  RE: Gesellschafter
Vielen Dank für die Antworten! LG Peter
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