Hallo,
ich möchte Sie um eine Info zum Folgenden ersuchen:
bin seit April KU (Übersetzerin mit Gewerbeschein) und arbeite zu Hause. Im Haushalt haben wir einen Laptop und einen PC. Der Laptop habe ich schon vor der Gründung meiner Firma gehabt, habe ihn aber nicht in den Firmenbesitz übernommen (keine Unterlagen mehr vorhanden usw.). Am Laptop führe ich die ganze Arbeit durch, doch benutze ihn auch teils zu privaten Zwecken. Der PC gehört meinem Freund und dient nur Privatzwecken. Meine Frage: Kann ich den Laptop vor FA als Dienstlaptop bezeichnen und alle damit verbundenen Ausgaben (wie z.B. Reparatur, da er gerade jetzt im Service ist) als Firmenausgaben verbuchen, oder muss ich trotzdem einen Privatanteil abziehen, obwohl wir noch einen anderen Privat-PC haben?
Danke für Ihre Hilfe und wünsche schönen Tag! mfg Ivana Kulhankova
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