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Verfasst von: katrin müller am 25.08.2009 12:12
 


THEMA:  Gewinnermittlung

Liebes Forum!

Mein Mann ist Geschäftsführer einer GmbH, Beteiligung 50%.

Diese GmbH war bis Ende 2007 eine OEG, ab 2008 wurde dann umgegründet.

Bei der Erstellung seiner persönlichen Steuererklärung habe ich jetzt ein Problem, da ich leider

nicht weiß, ob ich die Basispauschalierung anwenden kann oder nicht, weil der Gewinn der OEG doch nicht

per Pauschalierung ermittelt wird?! Die Basispauschalierung darf ich doch nur anwenden, wenn zuvor keine

Einnahmen- Ausgabenrechnung gemacht wurde, oder?

Bitte um Hilfe!!!

Danke!

LG Katrin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfasst von: Gast am 25.08.2009 12:55
 


THEMA:  RE: Gewinnermittlung
Liebe Katrin, Bei der OG wird eine Gewinnermittlung durchgeführt und dann dieses Ergebnis in der "gesonderten" Meldung auf die Gesellschafter verteilt, wobei dort auch die "individuellen" Ausgaben und Einnahmen (wie z.B. der Sozialversicherungsbeitrag, erhaltene Mieten, .....) zu berücksichtigen ist. Eine Pauschalierung kann es hier nicht geben, da ja bereits die Ermittlung des OG -Ergebnisses, egal ob durch Bilanz oder Einnahmen-Ausgabenrechnung, das Ergebnis der OG-Gesellschafter (!) ist, da die OG für sich selbst ja keine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt. Falls Ihnen diese Information geholfen hat, dann freue ich mich über eine positive Bewertung (Register Bilanzbuchhalter) - Danke :o) Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Verfasst von: Gast am 25.08.2009 12:59
 


THEMA:  RE: Gewinnermittlung
Liebe Katrin, als GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer mit einer Beteiligung 50 % hat Ihr Mann Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (§ 22 Abs 2 Z 2 EStG). Die Basispauschalierung ist anwendbar. Der Gewinn 2008 aus der OEG ist davon unabhängig zu ermitteln. Dieser Gewinnanteil ist dann in der Einkommensteuererklärung Ihres Mannes idR bei "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" in Position 3.c) bzw. im Formular E 11 einzutragen. Wobei sich die Frage stellt, inwieweit für 2008 bei der OEG überhaupt ein Gewinn/Verlust angefallen ist, da diese OEG ja nur bis Ende 2007 tätig war. Beste Grüße, Unterberger & Partner Steuerberatungs GmbH www.wt-up.at
Verfasst von: katrin müller am 25.08.2009 13:57
 


THEMA:  RE: Gewinnermittlung
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten! LG Katrin
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