Liebes Forum!
Mein Mann ist Geschäftsführer einer GmbH, Beteiligung 50%.
Diese GmbH war bis Ende 2007 eine OEG, ab 2008 wurde dann umgegründet.
Bei der Erstellung seiner persönlichen Steuererklärung habe ich jetzt ein Problem, da ich leider
nicht weiß, ob ich die Basispauschalierung anwenden kann oder nicht, weil der Gewinn der OEG doch nicht
per Pauschalierung ermittelt wird?! Die Basispauschalierung darf ich doch nur anwenden, wenn zuvor keine
Einnahmen- Ausgabenrechnung gemacht wurde, oder?
Bitte um Hilfe!!!
Danke!
LG Katrin
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