Verfasst von:
Gerda Maier am
27.08.2009 07:52
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THEMA: Versteuerung eines Hobbies |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin halbtags beschäftigt und verdiene gerade soviel, dass ich (noch) keine Lohnsteuer bezahlen muss. Nun habe ich als Hobby die Malerei und frage mich, in welchem Rahmen ich zusätzlich steuerpflichtig werden würde, wenn ich mal so weit sein sollte, ein Bild (oder mehrere, man gibt die Hoffnung ja nie auf) zu verkaufen.
Würde dieses Einkommen dann zu meinem Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis dazugerechnet werden und würde ich dadurch über die Grenze kommen, wo ich Lohnsteuer zahlen müsste?
Oder gälte sogar mein Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis nochmal als Jahreseinkommen, das es zu versteuern gälte?
Gibt es eine Grenze beim Einkommen durch ein Hobby?
Ich würde mich über eine aufklärende Antwort sehr freuen!
Danke und liebe Grüße
Gerda
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Verfasst von:
Gast am
27.08.2009 08:28
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THEMA: RE: Versteuerung eines Hobbies |
Sehr geehrte Frau Maier,
Sie erzielen dann Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Zusammen mit Ihren Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit (Beschäftigung) erzielen Sie dann das zu versteuernde Einkommen. Bis € 730 können Sie steuerfrei dazuverdienen. Dabei ist hier nicht Ihr Verkaufserlös, sondern der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit gemeint. Ein darüberhinausgehender Betrag ist dann zu versteuern. Wenn Sie bspw. € 11.000 aus der nichtselbständigen Tätigkeit verdienen, und € 2.000 aus der selbständigen Tätigkeit, dann haben Sie ein Einkommen iHv € 13.000. € 11.000 davon sind steuerfrei, € 2.000 sind mit dem Grenzsteuersatz von 36,5 % zu versteuern.
Achtung, wenn Sie mehr als € 4.290 dazuverdienen, da dann auch noch die Sozialversicherung schlagend wird.
Ich hoffe, meine Aufsführungen waren hilfreich für Sie!
Beste Grüße,
Mag. Alexander Unterberger
Unterberger & Partner, www.wt-up.at |
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Verfasst von:
StB-BA Martin Müller am
27.08.2009 08:52
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THEMA: RE: Versteuerung eines Hobbies |
Sehr geehrte Frau Maier!
Folgt Ihre Tätigkeit den Prinzipien eines Kunstfaches aufgrund Ihrer Ausbildung oder Art Ihres malerischen Wirkens ist bei dieser angestrebten Tätigkeit inhaltlich von "Einkünften aus selbständiger Arbeit gem. § 22 EStG" auszugehen.
Mit nachhaltiger Verfolgung dieser Tätigkeit zur Einnahmen- und Gewinnerzielung - somit liegt dann keine "steuerlich irrelevante verlustaufweisende Liebhaberei" vor - ist aufgrund einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (oder ggf. Pauschalierung) ihr Jahresergebnis zu ermitteln. Vorab ist also zu klären, ob die Hobbymalerei über einen absehbaren Zeitraum einen Gewinn abwirft - ist dem nicht so, so handelt es sich generell um keine zu deklarierende Einkunftsquelle, sie können dann auch keine Verluste verwerten (>Prognoserechnung durch Steuerberater erstellen lassen).
Bei Relevanz als Einkunftsquelle sind Einkünfte (Einnahmen minus Ausgaben) bis € 730,-- pro Jahr grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Darüber hinaus erfolgt - wie Sie bereits erwähnt haben - eine Zusammenrechnung der Malerei-Einkünfte mit ihren nicht selbständigen DV-Einkünften und eine Erfassung im Steuerprogressionswege (%-Höhe je nach Höhe der DV-Einkünfte) durch jährliche Einkommensteuerveranlagung, wenn das Gesamt-Einkommen insg. auch € 12.000,-- jährlich übersteigt (wovon durch die Grenznähe ihres Gehalts zur Lohnsteuerpflicht auszugehen ist).
Eine monatliche "Lohnsteuer" fällt für selbständige Einkünfte nicht an, sondern ggf. können bei entsprechender Höhe der Zusatzeinkünfte vierteljährlich Einkommensteuer-Vorauszahlungen vom FA festgesetzt werden.
Darüber hinaus müssen Sie bitte beachten, dass Sie sozialversicherungsrechtlich als "Neue Selbständige" gelten, und ab Einkünften iHv € 4.292,88 jährlich auch sozialversicherungspflichtig werden.
Für die Überprüfung der genannten Punkte empfehle ich also den Gang zum Steuerberater für ein kostenloses Erstberatungsgespräch.
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Müller
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