Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe derzeit folgendes Problem. Ich habe 2008 aus drei Quellen Einkünfte (oder Einnahmen) bezogen.
Einerseits aus einem freien Dienstvertrag (SV Betrag abgeführt vom Arbeitgeber) in Höhe von
5.838,65 (Jänner - April 08)
aus einem Angestelltenverhältnis
2.123,31 (Mai 08)
und aus einem Werkvertrag
2200 (Juli 08)
Meine Frage an sie ist nun wie ich bei der Versteuerung des
Betrag von 2200 verfahren soll. Ich habe zwar in einem anderen Thread von einer
Zuverdienstgrenze von € 4.290 gelesen. Aber wie sieht es bei diesem Betrag
mit der Sozialversicherung aus? In diesem Zeitraum war ich nicht versichert.
Mit freundlichen Grüßen
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