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Verfasst von: simon07 am 27.08.2009 10:27
 


THEMA:  Freiberuf + Angestellt + Werkvertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe derzeit folgendes Problem. Ich habe 2008 aus drei Quellen Einkünfte (oder Einnahmen) bezogen.

Einerseits aus einem freien Dienstvertrag (SV Betrag abgeführt vom Arbeitgeber) in Höhe von

5.838,65 (Jänner - April 08)

aus einem Angestelltenverhältnis

2.123,31 (Mai 08)

und aus einem Werkvertrag

2200 (Juli 08)

Meine Frage an sie ist nun wie ich bei der Versteuerung des 

Betrag von 2200 verfahren soll. Ich habe zwar in einem anderen Thread von einer

Zuverdienstgrenze von € 4.290 gelesen. Aber wie sieht es bei diesem Betrag

mit der Sozialversicherung aus? In diesem Zeitraum war ich nicht versichert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Verfasst von: Gast am 27.08.2009 11:43
 


THEMA:  RE: Freiberuf + Angestellt + Werkvertrag
Sehr geehrter Simon, von der Einnahme von € 2.200 können Sie noch Betriebsausgaben (tatsächliche) oder in Form der Betriebsausgabenpauschale (12% der Einnahmen) abziehen. Der danach verbleibende Gewinn ist in der Steuererklärung unter Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb einzugeben. Hinsichtlich der Sozialversicherung ist der Betrag grundsätzlich frei, da der Grenzbetrag iHv € 4.290 nicht überschritten wurde. Mit freundlichen Grüßen Mag. Alexander Unterberger Unterberger & Partner Stb GmbH www.wt-up.at
Verfasst von: simon07 am 27.08.2009 14:04
 


THEMA:  RE: Freiberuf + Angestellt + Werkvertrag
Danke für die schnelle Antwort Mit freundlichen Grüßen Simon
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