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Verfasst von: Stefan am 27.08.2009 17:35
 


THEMA:  Pendlerpauschale

Guten Tag! Meine Situation ist die folgende-> arbeite in Wien, wohne aber ursprünglich 200 km entfernt. Zurzeit habe ich meinen Hauptwohnsitz für Wien gemeldet wodurch ich keinen Anspruch auf PP habe.

Nun würde mich interessieren ob wenn ich den ursprünglichen HWsitz wieder annehme, aber unter der Woche trotzdem in Wien bleibe, ich mir die PP sichern könnte.

"Muss" ich in dem Fall Nebenwohnsitz Wien überhaupt melden?? Wird das geprüft?? Könnte ja quasi auch bei einer Bekanntschaft übernachten.

Vielen Dank für eure Bemühungen,

LG

Verfasst von: Gast am 28.08.2009 12:02
 


THEMA:  RE: Pendlerpauschale
Lieber Stefan, Also nach österreichischem Meldegesetz müssen Sie sich anmelden, wenn Sie 3 TAge an einer Adresse "wohnen". Somit hätten wir diesen Punt abgehakt. Und wenn Sie unter der Woche in Wien sind, und dort "mehr" als eine "Schlafstätte" unterhalten - was ich aus Ihrer Beschreibung entnehmen würde, dann haben Sie kein Pendlerpauschale. Klar - Sie haben ja auch keinen Aufwand. Das Pendlerpauschale ist eine steuerliche Begünstigung, die Ihnen eine steuerliche Erleichterung für entstehenden Mehraufwand verschafft - haben Sie diesen nicht, besteht auch kein Anspruch auf das Pendlerpauschale. Ich würde jedenfalls davon ausgehen, dass das Finanzamt nicht jedenfalls bei einem Pendlerpauschale von 200 km (!) ein genaueres Auge auf die Umstände wirft. Auch der Arbeitgeber - der den Antrag auf Pendlerpauschale auf Plausibilität prüfen muss (!) wird diesen so vermutlich nicht akzeptieren können. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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