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Verfasst von: Stefan Mayer am 30.08.2009 09:16
 


THEMA:  Umbaukosten bei Übersiedlung des HomeOffices?

Ich bin selbständiger EDV-Dienstleister mit Büro daheim und wird dem Anteil entsprechend in der Buchhaltung abgerechnet.

Wie siehts aus, wenn die Wohnung übersiedelt und für das Renoveiren der Wohnung ein Betrag von X Euro ausgegeben wurde?

Muß ist da nun dezitiert die echten Kosten für mein Büro raussuchen, also Installationsmaterial, Farbe, Böden, Möbel - oder darf ich die Gesamtkosten minus Küche und Badezimmer nehmen, und davon die aliquoten 12,75% nehmen?

Verfasst von: StB-BA Martin Müller am 30.08.2009 12:49
 


THEMA:  RE: Umbaukosten bei Übersiedlung des HomeOffices?
Sehr geehrter Herr Mayer! Ich schlage folgende Vorgehensweise vor: Die als Adaptierungskosten ggf. aktivierten Kosten Ihres Heimbüros (Arbeitszimmers), die beim damaligen Bezug angefallen sind, sind über den ggf. noch vorhanden positiven Buchwert im Anlagenverzeichnis auszuscheiden. Jene Kosten, die jetzt für den Rückbau und Herstellung des Zustands vor Erstbezug lt. Mietvertrag anfallen und direkt und ausschließlich dem Büroraum zuordenbar sind erfassen Sie voll mit 100%, alle anderen allg. Kosten erfassen Sie mit dem bislang gebuchten qm-%-Schlüssel (berufliche Fläche zur Gesamtfläche, notwendige Privaträume sind niemals zu berücksichtigen!). Erhalten Sie vom Vermieter eine Ablöse für bestimmte Einrichtungsgegenstände oder Adaptierungen im Büroraum, dann ist diese als Betriebseinnahme zu erfassen! Die Kosten für den Umzug in das neue Büro, oder in die neue Wohnung mit Büroanteil (LKW-Siedelkosten etc.) teilen Sie bereits am Besten nach dem neuen Schlüssel für den beruflichen Anteil auf. Viel Erfolg! Martin Mülller
Verfasst von: Stefan Mayer am 30.08.2009 15:27
 


THEMA:  RE: Umbaukosten bei Übersiedlung des HomeOffices?
Das heißt - mit eigenen Worten zusammengefaßt: 1.) Alte Wohnung: 250 Ablöse für Wohnungstüre von HV 301 Verkaufserlös der Küche via ebay [über die 15 Euro ebay-Gebühr sei mal hinweggesehen] ------- 551, davon 12% macht 66,12 Einnahme (ohne USt, weils meine Fra uprivat verkauft hat) 2.) neue Wohnung: 1250+USt Euro für Baumaterialien (Kabeln, Steckdosen, Farbe, Verputz, undsoweiter) 2280+USt Euro für Klos, Küche, Badezimmer, Büro und so weiter (0 Ümzugskosten, weil dafür nur der Aufzug und ein IKEA-Wagerl nötig war) ------- 3530 (+706 USt), davon 15%, macht 529,50 + 105,90 USt als Ausgabe (Instandhaltung und Rennoviertung)? Oder die 529,50 auf x Jahre abschreiben und die USt sofort?
Verfasst von: StB-BA Martin Müller am 30.08.2009 16:14
 


THEMA:  RE: Umbaukosten bei Übersiedlung des HomeOffices?
Punkt 1) Die Eingangstür sowie die Küche zählten ja nicht zum betrieblichen Vermögen, so sind auch die Ablösen dafür NICHT zu erfassen! Punkt 2) Die Kosten für Adaptierungen des Büroraums sind zunächst zu ermitteln (direkt zuordenbare Bürokosten und/oder Kostenanteile nach Schlüssel) -> Liegt die Nettosumme unter € 400.-- können sie diese Ausgaben sofort abschreiben! Summen darüber sind zu aktivieren und im AVZ zu erfassen und idR auf 10 Jahre abzusetzen! Die Vorsteuer auf die so ermittleten betrieblichen Adaptierungskosten ist voll abzugsfähig (20%). D.h. auf die 1.250 legen sie den Schlüssel an (15%) = 187,50 aus den 2.280 ermitteln sie ebenso die dem Büro zurechenbaren %-Anteile! (Privatvermögen: WC, Küche komplett außer Betracht lassen!) - Einzelne selbständige Gegenstände (Bürotisch, EDV-Anlage, Regale etc.) aus der alten Wohnung laufen normal über die AfA weiter - haben sie diesbezüglich neue Gegenstände fürs Arbeitszimmer gekauft, dann sind diese gesondert von den Adaptierungskosten (Verkabelung etc.) ggf. im AVZ (> 400 €) zu erfassen! Die nicht das Büro betreffenden Renovierungsarbeiten (Instandsetzungen, nicht laufende Erhaltung) in Ihrer Wohnung (nicht aber auch die neuen Einrichtungsgegenstände selber) können sie ggf. als Sonderausgabe bei Ihrer Jahreserklärung berücksichtigen! mfG M.M.
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