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Verfasst von: Herbert am 31.08.2009 17:02
 


THEMA:  Einmalige Tätigkeit auf Werksvertragbasis

Hallo,

ich habe einen Werksvertrag fuer eine einmalige künstlerische Tätigkeit bekommen. Ich habe keinen Gewerbeschein, da ich dies wiegesagt nicht regelmaessig mache. Dem Auftraggeber soll ich eine Honorarnote ausstellen. Dass ich keine Mwst ausweisen darf ist mir klar. Aber was muss ich weiters beachten?
Sozialversicherung wird vom Dienstgeber NICHT einbehalten.

Wie muss ich das anmelden? Wie schaut das mit der Lohnsteuer aus ?

lg Herbert

Verfasst von: Steuerberatungskanzlei Mag. Marina Stenitzer am 01.09.2009 06:40
 


THEMA:  RE: Einmalige Tätigkeit auf Werksvertragbasis
Lieber Herbert, wenn Sie normalerweise nur über Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit verfügen, können Sie im Jahr EUR 730,- steuerfrei dazuverdienen. Sollte die Honorarnote aus künstlerischer Tätigkeit höher sein, dann bezahlen Sie den normalen Tarifsteuersatz. Im extremsten Fall, zahlen Sie 50% Steuer. Bitte bedenken Sie aber, dass Sie nicht von den Einnahmen sondern vom Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben (z.b. Telefon, Reisespesen, Computer,....) Steuer bezahlen. Bei der Sozialversicherung gelten Sie als neuer Selbständiger. Da Sie bereits, wie ich annehme, voll pflichtversichert sind, gilt bei Ihnen die Versicherungsgrenze II. D.h Sie dürfen im Jahr EUR 4.292,88 dazuverdienen. Gerne biete ich Ihnen ein kostenloses Erstgespräch um Ihren Fall genauer zu betrachten. Liebe Grüße Mag. Marina Stenitzer beratung@iwth.at +43 316 23 20 46
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