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Verfasst von: RobertM am 02.09.2009 11:58
 


THEMA:  Selbständig+Dienstverhältnis: Ausgaben/Einahmen

Ich hätte eine Frage bezüglich der Einahmen/Ausgaben als zukünftig nebenberuflich Selbständiger.

Wenn ich mir zB einen neuen Computer kaufe, den ich für meine nebenberuflich Tätigkeit brauche, wäre das eine Ausgabe von ca. 800.- welche ja dann in die Einahmen/Ausgaben-Rechnung eingetragen wird, wie andere Ausgaben (Druckepatronen, Papier, etc.) Dies wäre ja ein Abzug meines jährlichen Gewinnes der ja dadurch vermindert wird. Somit vermindert sich mein Jahresumsatz um diese Ausgaben, und das was übrig bleibt ist dann der Gewinn. Sehe ich das richtig oder werden solche Ausgaben prozentuell verrechnet?

Vielen Dank im voraus.

mfG

Verfasst von: Steuerberatungskanzlei Mag. Marina Stenitzer am 02.09.2009 13:10
 


THEMA:  RE: Selbständig+Dienstverhältnis: Ausgaben/Einahmen
Lieber Robert, Sie haben Recht, Sie können alle Ausgaben, die betrieblich veranlaßt sind, als Ausgabe geltend machen. Wirtschaftsgüter, die über EUR 400,- kosten sind über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abzuschreiben. In Ihrem Falle wäre der Computer auf 3 Jahre verteilt abzuschreiben. Sollte der Computer erst in der zweiten Jahreshälfte gekauft worden sein, dann kommt die sogennannte Halbjahresabschreibung zu tragen. Sie könnten im 1. Jahr nun von Ihren Einnahmen EUR 266,67 bzw. EUR 133,34 (für eine Anschaffung nach dem 30.06.) geltend machen. Weiters ist ein eventuell auszuscheidender Privatanteil zu berücksichtigen, wenn Sie Ihren Computer nicht ausschließlich für ihre berufliche Tätigkeit verwenden. Ich biete Ihnen gerne ein gratis Erstberatungsgespräch an um alle offenen Fragen zu beseitigen. Liebe Grüße Stb. Mag. Marina Stenitzer beratung@iwth.at +43 316 232046
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