Verfasst von:
Dominik R am
03.09.2009 00:25
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THEMA: Unternehmen nötig? |
Ich möchte vereinzelt Aufträge im Bereich Programmierung neben meinem Stuidum annehmen. Kann ich da einfach eine Honorarnote ohne USt ausstellen und das als Einkommen im Einkommenssteuerbescheid bekannt geben? Oder muss ich ein Unternehmen anmelden? Bzw. gibt es Jahres-Grenzen was das Volumen dieser Aufträge betrifft?
Ich hoffe auf Ihre Antwort, da ich im Internet dazu leider nichts finden konnte.
Mit freundlichen Grüßen,
Dominik R |
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Verfasst von:
Michael am
03.09.2009 00:43
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THEMA: RE: Unternehmen nötig? |
Ähnliche Fragen beschäftigen mich ebenso, da ich als Student vereinzelt Aufträge als Grafiker und Programmierer durchführen möchte. Deren Gesamthonorar läge zwar unter der mir bekannten Einkommenssteuergrenze, doch gibt es dann ja auch noch eine Reihe anderer Abgaben und Grenzwerte, die mir den Durchblick doch recht verschleiern. Aus diesem Grunde würde mich interessieren, worin denn die als Student am einfachsten durchzuführende und zu überblickende - sprich buchhalterischen Aufwand minimierende - Möglichkeit bestünde, jährlich rund 5.000 - 6.000 Euro auf Auftragsbasis zu erwirtschaften.
Vielen Dank im Voraus,
MIchael |
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Verfasst von:
Gast am
03.09.2009 04:18
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THEMA: RE: Unternehmen nötig? |
Lassen Sie sich von der Wirtschaftskammer beraten, ob ein Gewerbeschein zu lösen ist.
Melden Sie die Aufnahme der Tätigkeit dem Finanzamt (Formular "Verf24" für Einzelunternehmer) und der Sozialversicherung.
Betragen die Jahreseinnahmen weniger als € 30.000 müssen Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und gelten als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer. Es gibt aber auch die Möglichkeit auf die Kleinunternehmer-Regelung zu verzichten, und mit Umsatzsteuer zu fakturieren.
Einkommensteuer fällt erst an, wenn der Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) mehr als € 11.000 beträgt.
Sozialversicherungsrechtliche Kleinstunternehmer (Umsatz unter € 30.000 und Gewinn unter € 4.292,88) unterliegen nur der Unfallversicherung, die ca. € 100,00 im Jahr beträgt. Wenn der Umfang über die Kleinstunternehmergrenze hinaus geht, sind ca. 25% vom Gewinn an Kranken- und Pensionsversicherung zu bezahlen. |
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Verfasst von:
Steuerberatungskanzlei Mag. Marina Stenitzer am
03.09.2009 10:48
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THEMA: RE: Unternehmen nötig? |
Damit Sie nicht die Familienbehilfe bzw. Studienbeihilfe verlieren, beachten Sie bitte die derzeitigen Nebenverdienstgrenzen.
Familienbeihilfe: Zuverdienstgrenze im Jahr 2009 EUR 9.000,-
Studienbeihilfe: Zuverdienstgrenze im Jahr 2009 EUR 8.000,-
Liebe Grüße
Stb. Mag. Marina Stenitzer
beratung@iwth.at |
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Verfasst von:
Dominik R am
03.09.2009 13:20
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THEMA: RE: Unternehmen nötig? |
Danke für Ihre hilfreichen Antworten!
D.h. um eine Meldung bei Finanz- und Sozialversicherung (abgesehen von meinem ganz normalen Einkommenssteuerbescheid) werde ich nicht rumkommen.
Wie ist das mit der Sozialversicherung wenn ich zusätzlich auch noch eine Anstellung habe? Es besteht die Möglichkeit, dass ich Student bin, 10h für ein Unternehmen mit "Freiem Dienstvertrag" arbeite und für ein anderes Projekt mich (laut oben herausgelesener Information) als Unternehmer selbständig mache.
Muss die Sozialversicherung dann doppelt bezahlt werden? Reicht es wenn die von meinem fixen Dienstgeber bezahlt wird und ich kann mit meinem kleinen Einzelunternehmen auch mehr als die € 4292,88 Gewinn pro Jahr machen?
Mit freundlichen Grüßen,
Dominik Rauch |
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Verfasst von:
Steuerberatungskanzlei Mag. Marina Stenitzer am
03.09.2009 13:36
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THEMA: RE: Unternehmen nötig? |
Sehr geehrter Herr Rauch,
Ja Sie haben recht, sie müssen sich beim Finanzamt (Fragebogen Verf. 24)und bei der Sozialversicherung melden.
Bei einem freien Dienstverhältnis, wird Ihnen zwar die Sozialversicherung vom Arbeitgeber einbehalten für die Einkommensteuer sind Sie aber selbst verantwortlich.Alleine aufgrund des freien Dienstverhältnisses rate ich Ihnen sich unbedingt beim Finanzamt mittels den Fragebogen Verf 24 zu melden.
Nein Sie müssen die Sozialversicherung nicht doppelt bezahlen, es gibt die Möglichkeit einer Differenzvorschreibung, wenn Sie über die Gewinngrenze von EUR 4.292,88 kommen. Es werden dann einfach beide Einkommen zusammengezählt und Sie bezahlen davon Sozialversicherung, so als würden Sie nur ein Einkommen haben.
Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Stb. Mag. Marina Stenitzer
+43 316 23 20 46
beratung@iwth.at |
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Verfasst von:
Herbert am
01.10.2009 16:22
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