Lieber Heinz,
Da Sie weiterhin in Österreich wohnhaft sind, sind Sie in Östereich unbeschränkt steuerpflichtig, dh mit Ihrem Welteinkommen. um Doppelbesteuerungen zu vermeiden, muss man sich das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz anschauen, um abzuklären, welches Land das Besteuerungsrecht hat und wie dieses Einkommen im anderen Land zu behandeln ist.
Mit freundlichen Grüßen
Stb. Mag. Marina Stenitzer
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