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Verfasst von: Naomi Silver am 06.09.2009 14:37
 


THEMA:  Angestellt und selbstständig....einige fragen

Ich weiß, dieses Thema wurde schon oft behandelt...aber es ist eben jeder Fall anders.

Ich bin ASVG versichert bei der GKK. Ich durchschnittlich ein Bruttoeinkommen von € 3.500,--. Und ab September 2010 wird meine Bruttoverdienst ca. 4100,- betragen.

Ich möchte gerne Fotos auf Leinwand oder zb auf Postkarten drucken lassen und diese verkaufen.

Meine Frage nun welches Gewerbe? Handel mit Geschenksartikel, Handel mit Kunstgegenständen. Handel mit Einrichtung oder sogar eine Werbeagentur, weil die Bilder und Postkarten ja enwerfe?

Wenn ich mich richtig informiert habe, dann falle ich unter Neugründer, weil ich keines dieser Gewerbe die letzten 15 Jahre betrieben habe.

Als Neugründer zahle ich sowieso nur wenig GSVG Beiträge. Und aufgrund meiner unselbstständigen Tätigkeit nur Steuer für den tatsächlichen Gewinn.

Dieser wird zumindest die nächsten Jahre neheme ich an unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben. Weil ich ja nur nebenbei ein bisschen was machen .

Wenn ich nun richtig liege, dann entstehen mir eigentlich nur die Mehrkosten der Kammerumlage.

Da ich garantiert auch unter € 30.000,- Umsatz netto im Jahr haben werde, muss ich ja nicht mal USt abführen.

Einfach nur eine Einnahmen-Ausgabenrechnung erstellen.

Wenn ich mein Gewerbe nun anmelde muss ich der GSVG und dem Finanzamt sofort melden, dass ich mit sehr wenig Einkommen zusätzlich rechne? (Differenz...)

Förderungen kann ich wohl bei Nichtaufgabe der Angestelltentätigkeit nicht beziehen!?

Habe ich vergessen etwas zu beachten?

Verfasst von: Steuerberatungskanzlei Mag. Marina Stenitzer am 08.09.2009 07:10
 


THEMA:  RE: Angestellt und selbstständig....einige fragen
Bezüglich des richtigen Gewerbescheines, ist es am besten wenn Sie sich mit der Wirtschaftskammer in Verbindung setzen. Wenn Sie noch nie in der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft versichert waren, gilt für Selbständige mit Gewerbeschein, dass in den ersten beiden Jahren keine Nachbemessung der Krankenversicherung stattfindet. Somit fallen ohne Selbständigenvorsorgebeitrag (1,53%) und ohne Unfallversicherung (94,08 im Jahr 2009) insgesamt mindestens rund EUR 1.500,- an Sozialversicherungsbeiträgen an. Sollten natürlich die Voraussetzung für die Kleinstunternehmerregelung der GSVG gelten (Einnahmen < EUR 30.000,- und Gewinn < EUR 4.292,88) dann ist nur die Unfallversicherung zu bezahlen. Bezüglich der Einkommensteuer müssen Sie im schlimmsten Fall rechnen, dass Sie für jeden zusätzlichen EUR Gewinn 50% an EInkommensteuer bezahlen, wenn Ihr Gesamtbetrag der selbtändigen Einkünfte EUR 730,-/Kalenderjahr übersteigt. Sollten Sie diesbezüglich noch mehr Fragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen Stb. Mag. Marina Stenitzer beratung@iwth.at +43 316 23 2046
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