Ich weiß, dieses Thema wurde schon oft behandelt...aber es ist eben jeder Fall anders.
Ich bin ASVG versichert bei der GKK. Ich durchschnittlich ein Bruttoeinkommen von € 3.500,--. Und ab September 2010 wird meine Bruttoverdienst ca. 4100,- betragen.
Ich möchte gerne Fotos auf Leinwand oder zb auf Postkarten drucken lassen und diese verkaufen.
Meine Frage nun welches Gewerbe? Handel mit Geschenksartikel, Handel mit Kunstgegenständen. Handel mit Einrichtung oder sogar eine Werbeagentur, weil die Bilder und Postkarten ja enwerfe?
Wenn ich mich richtig informiert habe, dann falle ich unter Neugründer, weil ich keines dieser Gewerbe die letzten 15 Jahre betrieben habe.
Als Neugründer zahle ich sowieso nur wenig GSVG Beiträge. Und aufgrund meiner unselbstständigen Tätigkeit nur Steuer für den tatsächlichen Gewinn.
Dieser wird zumindest die nächsten Jahre neheme ich an unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben. Weil ich ja nur nebenbei ein bisschen was machen .
Wenn ich nun richtig liege, dann entstehen mir eigentlich nur die Mehrkosten der Kammerumlage.
Da ich garantiert auch unter € 30.000,- Umsatz netto im Jahr haben werde, muss ich ja nicht mal USt abführen.
Einfach nur eine Einnahmen-Ausgabenrechnung erstellen.
Wenn ich mein Gewerbe nun anmelde muss ich der GSVG und dem Finanzamt sofort melden, dass ich mit sehr wenig Einkommen zusätzlich rechne? (Differenz...)
Förderungen kann ich wohl bei Nichtaufgabe der Angestelltentätigkeit nicht beziehen!?
Habe ich vergessen etwas zu beachten? |