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Verfasst von: Naomi Silver am 06.09.2009 15:14
 


THEMA:  Steuerjahr

Nachtrag zum letzten Beitrag:

Das Wirtschaftsjahr (Jahr für Arbietnehmerveranlagung) als Angestellter wird mit dem Kalenderjahr verrechnet.

Jenn ich mich jetzt zusätzlich selbstständig mache,dann nehme ich an, dass es Sinn macht das Wirtschaftsjahr auch mit Jännder bis Dezember zu führen.

Oder lieg ich da falsch.

Verfasst von: Steuerberatungskanzlei Mag. Marina Stenitzer am 08.09.2009 07:00
 


THEMA:  RE: Steuerjahr
Sehr geehrte Frau Silver, ein abweichendes Wirtschaftsjahr ist nur bei GmbHs und protokollierten Gewerbebetrieben (Eintragung im Firmenbuch) möglich. Somit entspricht Ihr Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr. Liebe Grüße Stb. Mag. Marina Stenitzer
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