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Verfasst von: Andreas am 07.09.2009 13:39
 


THEMA:  Einkommensteuer

Hallo Forum!

Ich bin seit einen Jahr Arbeitslos und seit kurzem selbstständiger Unternehmenspartner.

Ab welchen Einkommen muß man Steuern abführen und ab wann braucht man eine Gewebeberechtigung.

mit freundlichen Grüssen

Andreas N.

Verfasst von: Gast am 08.09.2009 08:21
 


THEMA:  RE: Einkommensteuer
Hallo Andreas, grundsätzlich ist ab einem Einkommen über € 11.000 jährlich Einkommensteuer zu zahlen. Wobei hier zu beachten ist, dass der Arbeitslosenbezog auch bereits über ein Umrechnungsverfahren hineinfließt. Bezüglich Gewerbeberechtigung sollten Sie sich mit der Wirtschaftskammer in Verbindung setzen und diese bei Bedarf dort auch gleich anmelden. Weiters sollten Sie bei der Wirtschaftskammer auch gleich eine Neugründungsberatung durchführen, um in den Genuß der Neugründungsförderungen (zB Gebührenbefreiung) zu kommen. Beste Grüße Mag. Alexander Unterberger Unterberger & Partner Stb GmbH www.wt-up.at
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