Hallo Andreas,
grundsätzlich ist ab einem Einkommen über € 11.000 jährlich Einkommensteuer zu zahlen. Wobei hier zu beachten ist, dass der Arbeitslosenbezog auch bereits über ein Umrechnungsverfahren hineinfließt.
Bezüglich Gewerbeberechtigung sollten Sie sich mit der Wirtschaftskammer in Verbindung setzen und diese bei Bedarf dort auch gleich anmelden. Weiters sollten Sie bei der Wirtschaftskammer auch gleich eine Neugründungsberatung durchführen, um in den Genuß der Neugründungsförderungen (zB Gebührenbefreiung) zu kommen.
Beste Grüße
Mag. Alexander Unterberger
Unterberger & Partner Stb GmbH
www.wt-up.at