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Verfasst von: M am 07.09.2009 16:07
 


THEMA:  Selbstständig und Angestellter

Hallo und schönen guten Tag!

Ich habe mich in diesem Forum schon schlau gemacht und hab auch schon Antworten auf einige meiner Fragen bekommen, allerdings möchte ich meinen Fall noch genauer darlegen (damit die Antwort dann auf mich zugeschnitten ist ;)

Ich bin seit ein paar Jahren selbstständig (Gewerbeschein Werbeagentur) und nutze die Kleinstunternehmerregelung (dh ich zahle nur die mir vorgeschriebene Unfallversicherung an die SVA). Seit Juli diesen Jahres bin ich zustätzlich bei einem Unternehmen angestellt, dh, ich bin eigentlich nebenberuflich Selbstständiger.

Meine Frage: Wenn ich rein theoretisch ein Jahreseinkommen für mein Unternemen von 4.000,- brutto habe (und wir nehmen jetzt an, das ist gleichzeit mein Gewinn) und zusätzlich im Jahr 28.000,- brutto verdiene (= ca. 20.000,- netto). Wie würde das dann Einkommensteuerrechlich ablaufen?

Eine Einkommensteuererklärung müsste ich für 2009 auf jedenfall abgeben, da eine der Richtlinien auf mich zutrifft ("wenn neben Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit (lohnsteuerpflichtige Einkünfte) andere Einkünfte bezogen werden, deren Gesamtbetrag 730 Euro im Jahr übersteigt und das Gesamteinkommen mehr als 12.000 Euro (bis einschließlich 2008: 10.900 Euro) beträgt")

Müsst ich für die Berechnung der Einkommensteuer die 4.000,- und die 20.000,- zusammenzählen und von dem die Einkommensteuer ausrechnen? Denn dann würden sich ja sehr hohe Steuern ergeben, wenn ich "nur" 4.000 Euro zusätzlich mit meinem Unternehmen verdiene. Wäre ich nicht selbstständig, müsste ich ja auch keine Einkommensteuererklärung in diesem Sinne machen (da ich ja Lohnsteuer zahlen muss).

Könnte mir hier jemand helfen? :)

LG und Danke
M

 

 

Verfasst von: Steuerberatungskanzlei Mag. Marina Stenitzer am 08.09.2009 06:57
 


THEMA:  RE: Selbstständig und Angestellter
Guten Morgen, Sie haben Recht für Ihre EInkommensteuerberechnung werden die beiden Einkommen zusammengezählt. Da Sie für Ihre EUR 4.000,- noch keine EInkommensteuer vorausbezahlt haben, würde eine voraussichtliche Einkommensteuernachzahlung von rund EUR 1.700,- entstehen. Somit ist es egal ob ich aus einem einzigen Einkommen oder aus mehreren EInkommen gemeinsam insgesamt rund EUR 24.000,- verdiene. Wenn Sie nur die EUR 4.000,- verdienen, dann müssen Sie keine Steuer bezahlen, aber Sie haben auch monatlich zum Leben nur EUR 333,33. Durch Ihre beiden Einkommen gemeinsam bleibt Ihnen natürlich viel mehr Nettoeinkommen über. Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen Stb. Mag. Marina Stenitzer beratung@iwth.at +43 316 23 20 46
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