Hallo und schönen guten Tag!
Ich habe mich in diesem Forum schon schlau gemacht und hab auch schon Antworten auf einige meiner Fragen bekommen, allerdings möchte ich meinen Fall noch genauer darlegen (damit die Antwort dann auf mich zugeschnitten ist ;)
Ich bin seit ein paar Jahren selbstständig (Gewerbeschein Werbeagentur) und nutze die Kleinstunternehmerregelung (dh ich zahle nur die mir vorgeschriebene Unfallversicherung an die SVA). Seit Juli diesen Jahres bin ich zustätzlich bei einem Unternehmen angestellt, dh, ich bin eigentlich nebenberuflich Selbstständiger.
Meine Frage: Wenn ich rein theoretisch ein Jahreseinkommen für mein Unternemen von 4.000,- brutto habe (und wir nehmen jetzt an, das ist gleichzeit mein Gewinn) und zusätzlich im Jahr 28.000,- brutto verdiene (= ca. 20.000,- netto). Wie würde das dann Einkommensteuerrechlich ablaufen?
Eine Einkommensteuererklärung müsste ich für 2009 auf jedenfall abgeben, da eine der Richtlinien auf mich zutrifft ("wenn neben Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit (lohnsteuerpflichtige Einkünfte) andere Einkünfte bezogen werden, deren Gesamtbetrag 730 Euro im Jahr übersteigt und das Gesamteinkommen mehr als 12.000 Euro (bis einschließlich 2008: 10.900 Euro) beträgt")
Müsst ich für die Berechnung der Einkommensteuer die 4.000,- und die 20.000,- zusammenzählen und von dem die Einkommensteuer ausrechnen? Denn dann würden sich ja sehr hohe Steuern ergeben, wenn ich "nur" 4.000 Euro zusätzlich mit meinem Unternehmen verdiene. Wäre ich nicht selbstständig, müsste ich ja auch keine Einkommensteuererklärung in diesem Sinne machen (da ich ja Lohnsteuer zahlen muss).
Könnte mir hier jemand helfen? :)
LG und Danke M
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