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Verfasst von: Michael am 09.09.2009 12:50
 


THEMA:  Printgrafiker in Ausbildung

Hallo,

ich mache derzeit gerade die Ausbildung zum Printgrafiker, arbeite aber nebenbei als Angestellter.

Nun sind ein paar Fragen aufgetaucht, wo ich hoffe, dass Sie mir helfen können:
Um zu üben, habe ich ein kleines Projekt "an Land gezogen", wo ich ein paar Inserate und ein Logo gestalte.
Wie sieht das aus, wenn ich mich dafür bezahlen lasse. Muss ich das versteuern und vor allem wie muss ich das machen? Reicht hierfür ein Steuerausgleich am Jahresende?

Brauche ich hierfür auch eine Gewerbeberechtigung? Falls ja - wie lange gilt eine solche?

Freundliche Grüße
Michael

Verfasst von: Gast am 09.09.2009 13:47
 


THEMA:  RE: Printgrafiker in Ausbildung
Lieber Michael, Sie müssen einen Gewerbeschein lösen wenn Sie vorhaben gewerblich tätig zu sein - auch senn das natürlich irgendwann mit "nur" einem ersten Auftrag beginnt. So wie mir Ihre Beschreibung klingt würde ich sagen - ja, das ist der Start einer gewerblichen Tätigkeit und ein Gewerbeschein ist erforderlich. Welcher für Sie zutrifft können Sie am Besten mit Ihrer zuständigen Stelle der Wirtschaftskammer klären. Sie müssen sich danach innerhalb eines Monats beim Finanzamt und bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft anmelden. Beim Finanzamt folgt ein Fragebogen aus dem sowohl Ihre Umsatzsteuerpflicht wie auch Ihre Einkommensteuervorauszahlungen abgeleitet werden - daher empfehle ich hier immer Unterstützung in Anspruch zu nehmen um tatkisch gut zu starten. Bei der Sozialversicherung - wie ich verstanden habe sind Sie ja bereits durch die Angestelltentätigkeit versichert? - sollten Sie unbedingt gleich einen Antrag auf Differenzvorschreibung stellen und dazu eine Kopie Ihres Nettozettel bei lege und - da der Gewinn - wie ich Sie verstanden habe - noch nicht absehbar aber vermutlich sehr gering sein wird - Sie sollten gleich einen Antrag auf Befreiung wegen Geringfügigkeit bei der SVA stellen. Eine Gewerbeberechtigung gilt so lange bis sie diese ruhend melden oder zurück legen. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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