Verfasst von:
Xaver L. K. am
10.09.2009 12:24
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THEMA: ohne Umsatzsteuer ins Ausland fakturieren |
Hallo,
wenn eine österreichische Firma einer deutschen eine Rechnung stellt, braucht keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden, weil es sich um eine "innergemeinschaftliche Lieferung" handelt, die Transaktion also innerhalb der EU stattfindet.
Aber wie sieht es mit Rechnungen in Noch-Nicht-Mitgliedsstaaten aus, zB Österreich fakturiert nach Bosnien? Gilt auch hier die Steuerfreiheit? Wenn ja, auf welcher Grundlage?
X. |
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Verfasst von:
Steuerberatungskanzlei Mag. Marina Stenitzer am
10.09.2009 12:45
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THEMA: RE: ohne Umsatzsteuer ins Ausland fakturieren |
Sehr geehrter Herr Xaver,
es gehört einmal abgeklärt, ob es sich um eine Lieferung oder um eine sonstige Leistung handelt.
Lieferungen ins Drittland sind sogennannte "steuerfreie Ausfuhrlieferungen", wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Bei den sonstigen Leistungen kommt es darauf an, um welche Tätigkeit es sich handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Stb. Mag. Marina Stenitzer
beratung@iwth.at
+43 316 23 20 46 |
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Verfasst von:
Xaver L. K. am
10.09.2009 13:19
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THEMA: RE: ohne Umsatzsteuer ins Ausland fakturieren |
Danke für die rasche Rückmeldung.
In dem Fall, der mich interessiert, geht es zum einen um Softwarelieferungen und zum anderen um Dienstleistungen, die teilweise vor Ort und teilweise off site erbracht wurden - auch Reisekosten und -Spesen fallen an.
Beispiel:
Eine Firma in Österreich bietet einer Firma in einem Drittland ein Softwarepaket an. Zu diesem Zweck reist ein österreichischer Vetriebler zu einer Präsentation dort hin (->Reisekosten fallen an).
Die Firma aus dem Drittland entschließt sich zu einem Kauf (->Software-Lizenzpreis) inklusive Programmanpassungen, die in Österreich durchgeführt werden (->Dienstleistung off site). Ein Techniker reist vor Ort, um die Installation vorzunehmen (->Dienstleistung on site + Reisekosten). Zusätzlich wird ein Wartungsvertrag abgeschlossen (->Software-Wartungsentgelt, jährlich).
Fakturiert werden also Reisekosten (Flug, Taxifahrten In-/Ausland), die Software-Lizenz, Dienstleistungen on/off site und jährliche Wartungsentgelte.
Können all diese Positionen ohne USt verrechnet werden?
Innerhalb der EU reicht ja der Hinweis "innergemeinschaftliche Lieferung". Mit welchem Satz ist das in diesem Fall auf der Rechnung zu begründen?
X. |
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Verfasst von:
Steuerberatungskanzlei Mag. Marina Stenitzer am
10.09.2009 15:43
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THEMA: RE: ohne Umsatzsteuer ins Ausland fakturieren |
Sehr geehrter Herr Xaver,
das ist wirklich ein sehr komplexes Thema, handelt es sich um eine Standardsoftware, die verschickt wird, oder um Erstellung einer eigenen Softwareerstellung? Da gibt es einige Umsatzsteuerpunkte zu behandeln. Ich würde Ihnen raten, sich mit Ihrem Steuerberater einen Termin auszumachen, denn er kennt Ihren kompletten Fall um Sie damit umsatzsteuerlich richtig zu behandeln.
Auch innerhalb der EU würde es sich nicht immer um eine innergemeinschaftliche Lieferung handeln, da in Ihrem Fall auch immer wieder regelmäßig Leistungen anfallen und in diesem Fall kommt es zur Reverse Charge Betrachtung.
Gerne helfe ich Ihnen aber bei Ihrem Umsatzsteuerproblem weiter, da bedarf es aber einen Termin um den kompletten Fall erfassen zu können.
Liebe Grüße
Stb. Mag. Marina Stenitzer
beratung@iwth.at
+43 316 23 20 46 |
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