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Verfasst von: ewabrik am 13.09.2009 08:59
 


THEMA:  Ustgrenze Prüfung FA

Ich habe eine Frage bzgl. Umsatzsteuergrenze und hoffe, dass ich mein Anliegen verständlich formuliere:

Ich verrechne als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer. Bin seit 2005 Kleinunternehmer. In den Jahren 2005-2007 waren meine Einnahmen stets unter 20.000,--. Im Jahr 2008 lag mein Umsatz bei knapp 33.000,--.

Da ich nun seit 5 Monaten auf meinen Steuerbescheid warte, habe ich beim Finanzamt angerufen und bekam die Antwort, dass ich die Umsatzsteuergrenze überschritten habe und meine Erklärung zur Prüfung vorliegt.

In zahlreichen Postings stand, dass man (auch wenn man keine 20% Umsatzsteuer verrechnet) jährlich 36.000,-- verrechnen kann und einmalig sogar 41.400,--. Da ich im Jahr 2009 diese einmaligen 41.400,-- in Anspruch nehmen wollte, bin ich nun verunsichert, denn laut Finanzamt habe ich die Grenze ja schon 2008 mit den 33.000,-- überzogen.

Habe ich nun tatsählich mit meinen 33.000,-- die einmaligen 15% ausgereizt oder prüft das Finanzamt immer, wenn man die 30.000,-- überzieht, aber unter den 36.000,-- bleibt?

Verfasst von: Steuerberatungskanzlei Mag. Marina Stenitzer am 14.09.2009 08:59
 


THEMA:  RE: Ustgrenze Prüfung FA
Ich würde das nun nochmals direkt mit dem Finanzamt abklären. Es kann leicht sein, dass das Finanzamt prüft. ob Sie nun 10%ige oder 20%ige Umsätze haben. Liebe Grüße Stb. Mag. Marina Stenitzer
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