dass ich es kann weiß ich, aber meine Frage war eigentlich, ob dies dann beruflich gefahrene km sind oder zum Privatbereich gehören (in Zusammenhang mit %-Anteil Nutzung Fahrzeug)
mfg eva wabrik
Verfasst von:
Steuerberatungskanzlei Mag. Marina Stenitzer am
14.09.2009 14:56
Sehr geehrte Frau Wabrik,
wie gesagt, wenn es für ihre berufliche Weiterbildung ist, dann sind diese Kilometergelder betrieblich veranlaßt und zählen somit zu Ihrer beruflichen Tätigkeit und nicht zum Privatbereich.