Hallo
Meine Frage benötigt ein wenig Erklärung, es geht prinzipiell immer um das Thema Studium & Zuverdienstgrenze & Familienbeihilfe & Krankenversicherung.
Ich bin Student u. bisher nebenbei als freier Mitarbeiter bei der Marktforschung angestellt, dort verdiene ich pro Tag 70 Euro.
Mir war klar, dass ich bis zur Geringfügigkeitsgrenze 357,74Euro bei meinen Eltern mitversichert sein kann und bis zu 8 000 Euro/J. verdienen darf um nicht die Familienbeihilfe zu verlieren. Weiters ist die Grenze von 11 000 Euro für die Einkommenssteuer zu beachten, Lohnsteuer muss ich keine zahlen.
-->meine Schlussfolgerung ich darf nicht mehr als 357,74 im Monat verdienen, sonst müsste ich mich selber versichern u. bis 8000 Euro im Jahr bekomme ich weiterhin Familienbeihilfe.
Ist die Grenze der Krankenversicherung wirklcih auf das Monat bezogen, oder gibt es hier auch Jahresgrenzen?
NUN bin ich aber auch noch seit Juli 09 also freier Handelsvertreter im Fundraising also Mitgliederwerbung tätig. (Die Firmenzentrale ist in Deutschland) Die Bezahlung erfolgt über Einheiten, also leistungsabhängig und wird nur auf Verlangen in Vorschüsse ausgezahlt bzw. spätestens am Jahresende. Weiters gibt es Einheitensprünge, also beim Überschreiten gewisser Grenzen erhöht sich der Faktor mit dem die Einheiten abgerechnet werden u. auch bestehende Einheiten werden rückverrechnet.
Wie soll ich nun vorgehen, um möglichst viel verdienen zu dürfen, so wenig Steuern wie möglich zu zahlen u. gleichzeitig soviel Beihilfen u. Förderungen wie möglich zu erhalten?
Benötige ich eigentlich einen Gewerbeschein?(als freier Handelsvertreter)
Wie soll ich die Versicherung regeln?
Ich hoffe es kann mir jemand helfen, da ich nicht mehr weiter weis, Leistung im Job bringen will aber keine Probleme mit dem Finanzamt gebrauchen kann.
lg David |