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Verfasst von: David am 13.09.2009 13:50
 


THEMA:  Studium&freier Dienstvertrag Steuerfragen, SV??

Hallo

Meine Frage benötigt ein wenig Erklärung, es geht prinzipiell immer um das Thema Studium & Zuverdienstgrenze & Familienbeihilfe & Krankenversicherung.

Ich bin Student u. bisher nebenbei als freier Mitarbeiter bei der Marktforschung angestellt, dort verdiene ich pro Tag 70 Euro.

Mir war klar, dass ich bis zur Geringfügigkeitsgrenze 357,74Euro bei meinen Eltern mitversichert sein kann und bis zu 8 000 Euro/J. verdienen darf um nicht die Familienbeihilfe zu verlieren. Weiters ist die Grenze von 11 000 Euro für die Einkommenssteuer zu beachten, Lohnsteuer muss ich keine zahlen.

-->meine Schlussfolgerung ich darf nicht mehr als 357,74 im Monat verdienen, sonst müsste ich mich selber versichern u. bis 8000 Euro im Jahr bekomme ich weiterhin Familienbeihilfe.

Ist die Grenze der Krankenversicherung wirklcih auf das Monat bezogen, oder gibt es hier auch Jahresgrenzen?

NUN bin ich aber auch noch seit Juli 09 also freier Handelsvertreter im Fundraising also Mitgliederwerbung tätig. (Die Firmenzentrale ist in Deutschland) Die Bezahlung erfolgt über Einheiten, also leistungsabhängig und wird nur auf Verlangen in Vorschüsse ausgezahlt bzw. spätestens am Jahresende. Weiters gibt es Einheitensprünge, also beim Überschreiten gewisser Grenzen erhöht sich der Faktor mit dem die Einheiten abgerechnet werden u. auch bestehende Einheiten werden rückverrechnet.

Wie soll ich nun vorgehen, um möglichst viel verdienen zu dürfen, so wenig Steuern wie möglich zu zahlen u. gleichzeitig soviel Beihilfen u. Förderungen wie möglich zu erhalten?

Benötige ich eigentlich einen Gewerbeschein?(als freier Handelsvertreter)

Wie soll ich die Versicherung regeln?

Ich hoffe es kann mir jemand helfen, da ich nicht mehr weiter weis, Leistung im Job bringen will aber keine Probleme mit dem Finanzamt gebrauchen kann.

lg David

Verfasst von: Gast am 16.09.2009 05:04
 


THEMA:  RE: Studium&freier Dienstvertrag Steuerfragen, SV??
Lieber David, Ja - so komplex ist es leider - Gott sei Dank, sonst wären wir arbeitslos . Also - nachdem Sie in einem freien Dienstverhältnis stehen zählt für Sie die monatliche Geringfügigkeitsgrenze, da sie sonst in die Sozialversicherungspflicht der ASVG fallen. Ihrer Beschreibung nach haben Sie neben dem freien Diensterhältnis auch noch eine selbständige Tätigkeit. Für diese müssen Sie eine Einnhamen-Ausgaben-Rechnung führen. Dafür sollten Sie ausreichend Aufzeichnungen führen und haben verschiedene Meldepflichten: - Gewerbeschein - Anmeldung bei der SV der gewerblichen Wirtschaft (zu überlegen ist ob hier eine Reduktion oder eine Betragsfreistellung erfolgen kann) - Anmeldung beim Finanzamt Darüber hinaus sollte eine Diskussion geführt werden, ob Sie nicht günstiger kommen, wenn Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Idealerweise würde ich Ihnen empfehlen, hier ein Erstberatungsgespräch mit der Person Ihres Vertrauens zu führen, da hier meist die wesentlichen Eckpunkte für Sie sehr gut angepasst geklärt werden können. Meistens sind diese Gespräch auch kostenfrei. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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