Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin seit 2003 als selbständiger Pressefotograf tätig. Letzte Woche habe ich zusätzlich eine Tätigkeit als „Freier Dienstnehmer“ begonnen. Diese Tätigkeit hat absolut nichts mit meinem gemeldeten Gewerbe zu tun.
Aus diesem Dienstverhältnis ergeben sich für mich einige Fragen:
- Muss ich künftig zwei Einnahmen-/Ausgabenrechnungen führen?
- Der Umsatz aus dem freien Dienstverhältnis wird in einem Kalenderjahr 30.000 Euro nicht überschreiten, wodurch ich in die Kleinunternehmerregelung fallen würde. Kann ich meine Honorarnoten aus diesem Dienstverhältnis ohne Umsatzsteuer stellen oder muss ich – nachdem ich mit meiner selbständigen Tätigkeit diese Regelung überschritten habe – diese mit Umsatzsteuer stellen? Wenn mit Umsatzsteuer: muss ich dann künftig zwei UVA’s abgeben?
- Mit dem Dienstverhältnis werden mir keine enormen Ausgaben entstehen, sodass ich hier an die Option der Betriebsausgabenpauschalierung denke. Kann ich von dieser Option gebrauch machen, obwohl ich mit meiner selbständigen Tätigkeit meine Ausgaben herkömmlich aufzeichne/abschreibe?
- Muss ich der SVA bzw. meinem Auftraggeber etwas Spezielles melden?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Auskunft.
Alfred |