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Verfasst von: globe am 15.09.2009 17:50
 


THEMA:  Absetzung postgradualer Studiengebühren

Hallo! Ich beende demnächst mein Studium und beginne anschließend ein weiteres postgraduales Studium, welches ich berufsbegleitend absolviere. Die Studiengebühren für das erste Semester (welche einer postgradualen Ausbildung entsprechend mehrere tausend Euro betragen)  zahle ich dieses Jahr ein. Da ich heuer noch praktisch nichts verdient habe, frage ich mich nun ob es möglich ist, die Studiengebühren auch noch 2010 wenigstens anteilig für das Semestermonat Jänner abzusetzen?

lg globe

 

Verfasst von: Gast am 16.09.2009 04:58
 


THEMA:  RE: Absetzung postgradualer Studiengebühren
Lieber Globe, Für den Zeitpunkt der Absetzbarkeit einer Ausgabe ist immer der Zahlungszeitpunkt relevant. Daher würde ich Ihnen in diesem Fall zwei Möglichkeiten vorschlagen: Wenn Sie diese Zusatzausbildung fachbezogen für eine selbständige Arbeit verwenden möchten/können, dann würde ich Ihnen empfehlen diese Selbständigkeit bereits dieses Jahr auf zu nehmen, da Sie Anlaufverluste in das Folgejahr mitnehmen können. Damit sichern Sie sich die Absetzbarkeit der Ausgabe von zukünftigen Einnahmen. Wenn Sie das für eine nichtselbständige Tätigkeit planen, dann würde ich Ihnen zu einer Zahlungsvereinbarung - eventuell mit einer Absicherung wie z.B. einer Bankgarantie für die Zeit der Verzögerung - empfehlen, und Sie zahlen dann erst wenn Sie "ausreichend" Einkommen haben, sodass Sie es steuerlich verwerten können. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Verfasst von: globe am 16.09.2009 12:16
 


THEMA:  RE: Absetzung postgradualer Studiengebühren
Hallo, vielen Dnak für Ihre Antwort!!!! lg globe
Verfasst von: globe am 16.09.2009 12:25
 


THEMA:  RE: Absetzung postgradualer Studiengebühren
Hallo, vielen Dank natürlich, dazu noch eine Frage: können Anlaufverluste auch bei einem freien Dienstnehmervertrag in das Folgejahr mitgenommen werden? Danke! lg globe
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