Verfasst von:
Simona am
17.09.2009 10:32
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THEMA: Teilzeitjob + Nebenverdienst |
Arbeite im Moment 25 Std / Woche (Brutto €800,--), hätte die Möglichkeit als Nebenjob in einer Werbeagentur - unter wlchen Voraussetzungen darf ich Honorarnoten stellen, in welcher Höhe (ohne steuerlich groß belastet zu werden)?
Danke |
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Verfasst von:
Steuerberatungskanzlei Mag. Marina Stenitzer am
18.09.2009 09:06
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THEMA: RE: Teilzeitjob + Nebenverdienst |
Liebe Simona,
Bei monatlichen EUR 800,- brutto kommen Sie im Jahr auf ein steuerpflichtiges Einkommen von rund EUR 8.000,- Einkommen. Da ab 01.01.2009 für die ersten EUR 11.000,- keine Einkommensteuer anfällt, können Sie nun rund EUR 3.000,- Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) dazuverdienen.
Zu klären ist, ob Sie dieser NEbenjob ein Angestelltenverhältnis oder als Selbständiger ausgeführt wird. Wenn Sie nebenbei diesen Job als Selbständige ausführen, dann müssen Sie einen Gewerbeschein lösen, sich beim Finanzamt mittels Verf 24 melden, sowie bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Bitte bedenken Sie auch die Möglichkeit der Verzichtserklärung bei der SV der gewerb. Wirtschaft wegen geringer Einkünfte.
Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Stb. Mag. Marina Stenitzer
beratung@iwth.at
+43 316 23 20 46 |
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Verfasst von:
Böhm & Böhm WP KG am
18.09.2009 09:10
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THEMA: RE: Teilzeitjob + Nebenverdienst |
Sehr geehrte Simona,
ich gehe davon aus, dass der 25-Stunden Job im Angestelltenverhältnis (nSA) erfolgt. Somit stellt eine Tätigkeit als neue Selbstständige (Werbeagentur) eine zweite Einkunftsquelle dar. Zu beachten ist, dass aus dieser zweiten Einkunftsart max. EUR 4.292,88 (für 2009) Gewinn p.a. erzielt werden soll, um eine zusätzliche Pflichtversicherung bei der gewerbliche Sozialversicherung zu verhindern. Das gesamte Jahreseinkommen (nSA + Selbstständige) ist bis EUR 10.900,00 einkommensteuerfrei, darüber hinaus wird dann Einkommensteuer nach der Veranlagung der beim Finanzamt einzureichenden Steuererklärung berechnet.
Für die Umsatzsteuer bei den Einkünften aus Selbstständiger Arbeit gibt es die Kleinunternehmerregelung. Bis zu einer Umsatzgrenze pro Kalenderjahr von netto EUR 30.000,00 ist keine USt in Rechnung zu stellen. Es gibt jedoch Umstände, wo es günstiger erscheint auf diese Regelung zu verzichten.
Eine genaue Beantwortung Ihrer Fragen ist erst nach exakten Daten möglich.
Mit besten Grüßen
Karin-B.Böhm |
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