Ich war heuer Neuer Selbstständiger und als solcher bei der SVA versichert. Bis jetzt habe ich heuer ca. 9000 Euro brutto verdient. Ab 1. November möchte ich als freier Dienstnehmer geringfügig arbeiten.
Da ich jetzt im Internet bei geringfügigem Dienstverhältnis von einem Beitragszeitraum von einem Jahr gelesen habe, bin ich unsicher, ob das überhaupt geht, mitten im Jahr auf Geringfügig zu wechseln.
Also: Geht das? Bis 31. Oktober selbstständig sein, 25 % des Gewinns an die SVA abliefern, und dann ab 1. November geringfügig beschäftigt zu sein und mit ca. 50 Euro pro Monat sozialversichert sein? Oder bin ich dazu verpflichtet/verdammt, bis Ende des Jahres als Neuer Selbstständiger zu gelten? |