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Verfasst von: NiceFox am 22.09.2009 08:30
 


THEMA:  steuerfreie Auslandsumsätze bei der UST-Voranmeldung

Hallo! Ich bin ein wenig verzweifelt!

Wo muss man steuerfreie Auslandsumsätze bei der Voranmeldung hinschreiben? Ich dachte  bei Kennzahl 020, hab das gemacht und nun fragt man nach der genauen Kennzahl nach. Ich habe keinen Schimmer und kann leider auch niemand fragen.

 

Bitte .... ganz dringend um Rat und HIlfe!

 

Danke

Verfasst von: Böhm & Böhm WP KG am 22.09.2009 14:59
 


THEMA:  RE: steuerfreie Auslandsumsätze bei der UST-Voranmeld
Folgendes ist aus der Ausfüllhilfe U1a entnommen: Bei den steuerfreien Lieferungen ins Ausland ist zwischen den steuerfreien Ausfuhrlieferungen, das sind Lieferungen in Länder außerhalb der EU („Drittländer”, „Drittlandsgebiet”), und den steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen, das sind Lieferungen in die anderen Länder der EU (in das „übrige Gemeinschaftsgebiet”), zu unterscheiden. Unter Kennzahl 011 sind nur die steuerfreien Ausfuhrlieferungen (§ 7) anzugeben, die steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen (Art. 6 Abs. 1 iVm. Art. 7) sind unter Kennzahl 017 anzuführen. Steuerfreie Ausfuhrlieferungen können sowohl an UnternehmerInnen als auch an Privatpersonen in das Drittlandsgebiet getätigt werden. Der Vorsteuerabzug bleibt gewahrt („echte Steuerbefreiung”). https://www.bmf.gv.at/Service/Anwend/FormDB/show_mast.asp Weiter Hilfen finden Sie unter dem angeführten Link auf der Homepage des BMF. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung, besuchen Sie auch unsere Homepage www.boehmundboehm.at Mit freundlichen Grüßen Karin-B.Böhm office@boehmundboehm.at
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