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Verfasst von: Christiane am 24.09.2009 14:22
 


THEMA:  volles Dienstverhältnis + geringfügige Beschäftigung

Hallo!

Ich arbeite in einem vollen Dienstverhältnis und bin gleichzeitig geringfügig beschäftigt. Es wäre sehr nett, wenn mir jemand erklären könnte, wie diese beiden Einkommen versteuert werden müssen.

Vielen Dank im voraus!

VG

Christiane

Verfasst von: Gast am 25.09.2009 06:29
 


THEMA:  RE: volles Dienstverhältnis + geringfügige Beschäft
Liebe Christiane! Sozialversicherung Wenn ein versicherungspflichtiges echtes Dienstverhältnis und eine geringfügiges echtes Dienstverhältnis vorliegt, dann ist man durch das versicherungspflichtige echte Dienstverhältnis voll versichert. Beim geringfügigen Dienstverhältnis bezahlt der Arbeitgeber nur den Unfallversicherungsbeitrag, es wird sonst keine Sozialversicherung vom Gehalt bzw. Lohn abgezogen. Da aber ein voll versichertes echtes Dienstverhältnis vorliegt, wird von der Gebietskrankenkasse im Nachhinein die Sozialversicherungsbeiträge die auf das geringfügige Dienstverhältnis entfallen vorgeschrieben. (sofern die Höchstbemessungsgrundlage € 4020,00/Mt. insgesamt nicht Überschritten wird). Einkommensteuer Wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere Dienstverhältnisse vorliegen, so müssen sie verpflichtend eine Arbeitnehmerveranlagung einreichen. In der Regel werden Sie von Finanzamt dazu aufgefordert. Im Wege der Arbeitnehmerveranlagung werden beide Dienstverhältnisse in Summe der Lohnsteuer unterzogen, bereits vom echten DV lfd. abgezogene Lohnsteuer wird hier als Vorauszahlung berücksichtigt. Die nachbezahlten Sozialversicherungsbeiträge können in der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten abgezogen werden. Mit freundlichen Grüßen Mag.(FH) Natalie HIntner StB-Kanzlei Dr. Hans Hintner www.wt-hintner.at
Verfasst von: Christiane am 25.09.2009 07:46
 


THEMA:  RE: volles Dienstverhältnis + geringfügige Beschäft
Liebe Fr. Mag. Hintner, vielen Dank für Ihre rasche Anwort. Könnten Sie mir vielleicht ungefähr sagen, wieviel mir Jahr von meinen Einkünften (1800,- brutto volles Dienstverhältnis, ca. 250,- geringf. Beschäftigung) abgezogen wird? Viele Grüße Christiane
Verfasst von: Gast am 28.09.2009 05:56
 


THEMA:  RE: volles Dienstverhältnis + geringfügige Beschäft
Liebe Christiane, Sie müssen mit knapp 18 % Sozialversicherung als Nachzahlung für die geringfügige Tätigkeit rechnen - für die Lohnsteuer steht eine Berechnungsmöglichkeit unter www.bmf.gv.at (rechte Seite, Berechnungsprogramme) zur Verfügung, da Ihre weiteren persönlichen Angaben dafür relevant sind. Sie geben einfach einmal den Bruttobezug aus dem Dienstverhältnis ein und einemal die monatliche gemeinsame Summe. Wenn Ihnen diese Information hilfreich war, dann freue ich mich über eine postivie Bewertung (Rubrik Bilanzbuchhalter). Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Verfasst von: Christiane am 28.09.2009 07:56
 


THEMA:  RE: volles Dienstverhältnis + geringfügige Beschäft
Sehr geehrte Fr. Hochweis, leider weiß hier nicht, welches Berechnungsprogramm ich nehmen soll bzw. welche Daten ich eingeben muss. Bruttobezüge reichen bei diesen Programmen nicht, es werden immer irgendwelche Abzüge und Lohnnebenkosten verlangt. Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie mir hier genauere Angaben machen könnten. Vielen Dank! MfG C.
Verfasst von: Gast am 28.09.2009 12:50
 


THEMA:  RE: volles Dienstverhältnis + geringfügige Beschäft
Liebe Frau Christiane, Wenn Sie brutto 1800,-- monatlich erhalten, dann haben Sie laut dem Berechnungsprogramm des bmf (Brutto-Netto-Rechner) ein Jahresnetto von EUR 18.511,-- Wenn sie nun brutto monatlich aber statt desse 1.800,-- PLUS ca. EUR 250,-- haben => also 2.050,--, dann kommen Sie auf ein Jahresnetto von EUR 20.461,--. Tatsächlich erhalten Sie jetzt aber netto 18.511,--- plus 3500,-- (14 x 250,--) und somit 20.011,--. Also werden Sie nun mit ca. 1.560,-- Nachzahlung rechnen müssen. Das ist jetzt - darauf muss ich ausdrücklich hinweisen - nur ein Richtwert und nicht auf den EURO genau berechnet. mit besten Grüßen Claudia Hochweis
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