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Verfasst von: Bernhard R am 24.09.2009 22:17
 


THEMA:  hauptberuflich selbstständig und nebenbei künstler

hallo,

ich bin hauptberuflich ein vorsteuerabzugsberechtigter selbstständiger im it-bereich mit umsatz ca. eur50.000. dazu mache ich aber musik- und theater-performances, die im jahr ca. eur2000 an gagen einbringen, mich aber gleichzeitig ca. eur1000-1300 an von der finanz wohl als seltsam betrachteten ausgaben (zweckentfremdete baumarkt-utensilien, kostüme aus billig-modegeschäften, stoffe, blumen, kinderspielzeug, sogar alltägliche lebensmittel...) kosten.

bisher hab ich zwar die honorare, nicht aber die ausgaben reingenommen in meine buchhaltung. klarerweise wegen der befürchtung, dass diese komischen ausgaben meine "professionelle" buchhaltung desavouieren könnten. langsam seh ich aber nicht mehr ein, dass ich steuern zahl für einkünfte, die ich gar nicht hatte. im endeffekt fressen die daraus entstehenden zusätzlichen steuer- und sva-zahlungen sogar noch den letzten gewinn auf.

frage: hab ich überhaupt eine chance, dass die finanz im fall einer prüfung solche ausgaben akzeptiert? in welcher form müsste ich diese ausgabenrechnungen mit einer dokumentation versehen (z.b. "verwendet für engagement am x.x.2009 in x.")? und soll ich diese rechnungen einfach in meine generelle e/a-buchhaltung einpflegen oder macht es mehr sinn, eine getrennte buchhaltung für die werte kunst zu machen?

danke im voraus, bin da etwas ratlos.

Verfasst von: Gast am 25.09.2009 13:07
 


THEMA:  RE: hauptberuflich selbstständig und nebenbei künstl
Hallo Bernhard, ich würde Ihnen jedenfalls raten, dass sie die mit der Musik- und Theaterperformance in Verbindung stehenden Betriebsausgaben in ihrer Steuererklärung berücksichtigen. Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen die durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst sind. Zur Anerkennung als Betriebsausgabe brauchen Sie eine ordnungsgemäße Rechnung. In ihrem Fall ist es sicher auch ratsam nachzuweisen, warum Sie die Kostümierung brauchen, vielleicht gibt es hier ja einen Werkvertrag mit den jeweiligen Kunden aus dem die genau Leistung, die Sie an ihre Kunden erbringen, hervorgeht. (zB Engagementvertrag etc.) Eine Dokumentation auf dem Beleg zB. verwendet f. Engagement am xxx, ist sicher auch gut. Ich rate Ihnen zu einer getrennten Darstellung, einerseits die EA-Rechnung für ihre IT-Tätigkeit und andererseits die EA-Rechnung für die künstlerische Tätigkeit. Es sind auch zwei getrennte Beilagen E1A zur Einkommensteuererklärung E1 auszufüllen. Mit freundlichen Grüßen Mag.(FH) Natalie Hintner StB-Kanzlei Dr. Hans Hintner www.wt-hintner.at n.hintner@wt-hintner.at
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