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Verfasst von: Günther am 27.09.2009 10:14
 


THEMA:  freier Dienstnehmer

Hallo,

ich bin Student u. freier Dienstnehmer und arbeite so ca. 30 Stunden die Woche. Da ich Steuern abführen muß wollte ich fragen, ob ich das (ganz vereinfacht) ab 2009 so berechnen könnte:

Bruttolohn minus Sozialversicherungsbeiträge minus 12% Betriebskostenpauschale minus 13% IFB (ist das möglich für freie Dienstnehmer? muß ich etwas nachweisen?), minus 11.000 Steuerfreibetrag mal den 36,5% = zu zahlende Steuer

ist der IFB, falls möglich, vor oder nach dem Steuerfreibetrag abzuziehen?

Herzlichen Dank im voraus u. eine schöne Woche!

Günther

Verfasst von: Gast am 28.09.2009 06:07
 


THEMA:  RE: freier Dienstnehmer
Lieber Günther, Sicherlich muss die Frage geklärt werden, ob die 12 %ige Betriebskostenpauschale bei Ihnen an zu wenden ist, da es vielerlei Anwendungen gibt, in denen nur 6 % zulässig sind. Die 13 % FBiG (Freibetrag für investierte Gewinne, wobei für die ersten 30.000,-- kein Nachweis erforderlich ist) gibt es erst ab 2010, für 2009 gilt noch 10 % und der nur wenn über den Gesamtbetrag ein entsprechender Nachweis für passende (!) Investitionen erbracht wird. Ansonst kann die Rechnung wohl großteils so durchgeführt werden um einen groben Richtwert über die anfallende Steuer zu erhalten. Sie können aber auch das Steuerberechnungstool vom www.bmf.gv.at (rechte Seite, Berechnungsprogramme) nutzen. Wegen der Reihenfolge des Abzugs (FBig, Steuerfreibetrag) werden Sie sehen, dass sich immer das gleiche Ergebnis ergibt. Falls Ihnen diese Information hilfreich war, freue ich mich über eine positive Bewertung (Rubrik Bilanzbuchhalter) mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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